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Gegenvorstellung Studienabschlussarbeit

Literaturrecherche in der Fachbereichsbibliothek

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Bildquelle: Elzbieta Kulpik-Sandmann

Recht auf Gegenvorstellung

Studierende haben das Recht, gegen eine Prüfungsbewertung Widerspruch einzulegen, indem sie ein Gegenvorstellungsverfahren einleiten.

Form und Verfahren

Die Gegenvorstellung muss schriftlich mit einer ausführlichen Begründung über das Prüfungsbüro an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft gerichtet werden. Die Gegenvorstellung kann per E-mail, per Post oder über den Hausbriefkasten (links vom Haupteingang der Van't-Hoff-Str. 8) beim Prüfungsbüro eingereicht werden.

Die Gegenvorstellung muss pseudonymisiert erfolgen. Bitte reichen Sie Ihre Begründung zur Gegenvorstellung nur mit Ihrer Themenkennziffer im Prüfungsbüro ein. Das Prüfungsbüro achtet bei der Weiterleitung an die Prüfenden darauf, dass kein Rückschluss auf Ihre Person gezogen werden kann.
Falls Sie die Gegenvorstellung erst nach Ihrem Kolloquium einreichen, erstellen Sie sie bitte ebenfalls pseudonymisiert, auch wenn Sie es für wahrscheinlich erachten, dass Ihr Prüfer oder Ihre Prüferin sich an Ihre Verteidigung erinnern kann.

Frist

Die Gegenvorstellung muss innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe Ihres Prüfungsergebnisses eingereicht werden. Als Bekanntgabe gilt der Tag der Versendung der Voten zu Ihrer Studienabschlussarbeit via E-Mail.

Entscheidung und Benachrichtigung

Die Prüfenden entscheiden innerhalb eines Monats über die Gegenvorstellung. Das Ergebnis sowie die Stellungnahmen werden den Studierenden vom Prüfungsbüro per E-Mail an die Zedat-Adresse übermittelt.

Vor- und Nachteile einer Gegenvorstellung

Die Einleitung eines Gegenvorstellungsverfahrens sollte gut überlegt sein, da dieses selten zu einer Notenverbesserung führt. In wenigen Fällen verschlechtert sich gar das Prüfungsergebnis.