Bearbeitungszeit und Abgabetermin Studienabschlussarbeit
Die Bearbeitungsfrist von acht Wochen beginnt am Tag der Themenvergabe.
Fallen die Osterfeiertage in die Bearbeitungszeit, verlängert sich diese gemäß § 13 Abs. 6 SPO um drei Tage. Sonstige gesetzliche Feiertage haben im Verlauf der Bearbeitungsfrist keinen Einfluss, sondern sind zu berücksichtigen, wenn das Ende der Bearbeitungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag fällt (vgl. § 31 Abs. 3 S. 1 VwVfG).
Im Studienjahr 2025/26 beginnt die Bearbeitungszeit Mitte/Ende Februar 2026 und endet Mitte/EndeApril 2026
Ausnahmeregelungen für eine spätere Themenvergabe wegen parallel verlaufender Prüfungen im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung oder der Teilnahme an langfristigen Verfahrenssimulationen (Moot Courts) werden nicht gewährt.