Rücktritt von der Abschlussklausur in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung
Fristgerechter Rücktritt
Bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin können Sie ohne Angabe von Gründen von der Abschlussklausur im Schwerpunktbereich zurücktreten. Ein späterer Rücktritt ist nur in begründeten Ausnahmefällen aus triftigem Grund möglich (siehe unten, Abschnitt "Begründeter Rücktritt").
Verfahren für den fristgerechten Rücktritt
Bitte verfassen Sie eine E-Mail und übersenden Sie diese an saa-admin@rewiss.fu-berlin.de.
Begründeter Rücktritt
Triftiger Grund
Liegt ein triftiger Grund vor, der eine Person an der Bearbeitung einer Prüfungsleistung hindert, kann in eng umgrenzten Ausnahmefällen ein Rücktritt von der entsprechenden Prüfungsleistung beantragt werden.
Im Fall von Klausuren muss der triftige Grund eine Prüfungsunfähigkeit oder -unmöglichkeit nach sich gezogen haben, die sich mindestens über die Dauer der Klausur erstreckt.
Unverzügliche Anzeige und Glaubhaftmachung
Bitte beachten Sie die veränderten Regelungen ab dem Wintersemester 2025/26!Der Rücktrittsgrund ist gegenüber dem Prüfungsbüro unverzüglich schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen.
Unverzüglich sind die Anzeige und Glaubhaftmachtung für Zwecke des Rücktritts von Klausuren,
wenn sie noch am Tag der Klausur erfolgen. Sollte die Glaubhaftmachung (z.B. durch ärztliches Attest) am Klausurtag unmöglich sein, dürfen die Anzeige und die Glaubhaftmachung ausnahmsweise auseinanderfallen. Die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit (per E-Mail an das Prüfungsbüro) muss jedoch zwingend am Klausurtag erfolgen.
Beispiel: Die Schwerpunktbereichsklausur findet am Donnerstag statt. Die Krankheitssymptome treten am Mittwochabend auf. Die Praxis Ihrer Hausärztin hat ausnahmsweise am Donnerstag geschlossen. Die Krankheit muss spätestens am Donnerstag gegenüber dem Prüfungsbüro per E-Mail angezeigt werden. Die Prüfungsunfähigkeit kann mit rückwirkend diagnostizierter Krankheit am Freitag nachgewiesen werden. Darüber hinaus sollte ein Nachweis darüber beigefügt werden, dass die Praxis am Donnerstag geschlossen war (z.B. Screenshot vom Hinweis auf der Webseite oder Foto vom Schild an der Praxistür).
Im Fall einer ad hoc auftretenden, auch für Laien sichtbaren Prüfungsunfähigkeit während der Klausurbearbeitung (z.B. epileptischer Anfall, Ohnmacht mit Transport ins Krankenhaus) sind die Anzeige und Glaubhaftmachung des Rücktritts gegenüber dem Prüfungsbüro entbehrlich. Die Bewilligung des Rücktritts erfolgt durch das Aufsichtspersonal. Zu diesem Zweck wird der Vorfall im Prüfungsprotokoll vermerkt. Bitte erkundigen Sie sich in einer solchen Situation beim Aufsichtspersonal, ob dieses dem Rücktritt von der Klausur aufgrund ersichtlicher Prüfungsunfähigkeit zustimmt.
Verfahren für den begründeten Rücktritt
Über die Genehmigung des Rücktritts entscheidet der Prüfungsausschuss. Anträge werden vom Prüfungsbüro entgegen genommen.
Bitte verwenden Sie ausschließlich das Rücktrittsformular für Prüfungsunfähigkeit, welches am unteren Rand dieser Seite unter "Downloads" bereitgestellt wird, und übersenden Sie es fristgerecht per E-Mail an das Prüfungsbüro unter saa-admin@rewiss.fu-berlin.de. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie sie regulär in Arztpraxen ausgestellt wird, reicht zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht aus!
Bestätigung des begründeten Rücktritts
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss nur einmal in der Woche tagt und dass das Prüfungsbüro den Rücktritt aufgrund der Vielzahl der Prüfungsab- und -anmeldungen nicht per E-Mail bestätigen kann. Bitte kontrollieren Sie innerhalb von fünf bis acht Werktagen nach Übersendung des Rücktrittsformulars, ob der Rücktritt in Ihrem Noten- und Punktekonto in Campus Management vermerkt worden ist.
Studienorganisatorische Konsequenzen eines Rücktritts
Der nächste Prüfungsversuch kann erst im nächsten Sommersemester unternommen werden. Es muss eine erneute Anmeldung zur Schwerpunktbereichsklausur im nächsten Wintersemester erfolgen. Es ist möglich, dass der Unterschwerpunkt, der für die Schwerpunktbereichsklausur gewählt wurde, im darauf folgenden Studienjahr nicht angeboten wird.

