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Erstmalige Beantragung der Prüfungsbereitschaft

Vor der Anmeldung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung müssen Schwerpunktbereichsstudierende sicherstellen, einen Betreuer oder eine Betreuerin für ihre Studienabschlussarbeit im gewünschten Unterschwerpunkt zu finden.

Studierende müssen sich jedoch nicht direkt an die entsprechenden Hochschullehrer und -lehrerinnen wenden. Die Vergabe von Prüfungsbereitschaften wird vom Prüfungsbüro koordiniert.

Bedeutung des Verfahrens zur Beantragung einer Prüfungsbereitschaft

Die Vergabe von Prüfungsbereitschaften dient der gleichmäßigen Belegung und Auslastung aller Unterschwerpunkte und der ordnungsgemäßen Durchführung des Prüfungsverfahrens. Sie hilft sicherzustellen,

  • dass die Korrekturen der Studienabschlussarbeiten so rechtzeitig erfolgen, dass die Voten vor dem Kolloquium vorliegen und
  • dass gleichwertige Prüfungsthemen ausgegeben werden können.

Antragsverfahren

Im Studienjahr 2024/25 muss der Antrag auf Erteilung einer Prüfungsbereitschaft für die Studienabschlussarbeit im gewünschten Unterschwerpunkt mit dem entsprechenden Online-Formular bis Sonnabend, den 19. Oktober 2024, 23.59 Uhr gestellt werden (Ausschlussfrist, keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand).
Das Online-Formular ist ab Montag, den 14. Oktober 2024, 12 Uhr auf dieser Seite unter "Links zum Thema" verfügbar. Sie können in diesem Formular eine Präferenz und drei weitere Wünsche angeben.
In der zweiten Vorlesungswoche erhalten Sie die beantragte Prüfungsbereitschaftsbescheinigung oder eine Mitteilung, in welchem alternativen Unterschwerpunkt mit möglichst hoher Präferenz Ihnen eine Prüferin oder ein Prüfer zur Verfügung stehen kann.

Selbstverständlich dürfen alle nur einen einzigen Antrag stellen. Gehen mehrere Anträge von einer Person ein, können wir diese Anträge zunächst nicht berücksichtigen und Ihnen kann nur im Rahmen von Restkapazitäten noch eine Prüfungsbereitschaft angeboten werden.

Modulbuchung in Campus Management

Abhängig von der Ihnen angebotenen Prüfungsbereitschaft passen Sie die Modulbuchungen in Campus Management an den entsprechenden Unterschwerpunkt an. Dies ist bis zum 1. November 2024, 23.59 Uhr möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Abschlussarbeit und die Klausur nur in Unterschwerpunkten des gleichen Schwerpunkts absolvieren können.

Beispiel: Haben Sie Ihre Prüfungsbereitschaft-Erstpräferenz für den Unterschwerpunkt Kriminologie im Schwerpunktbereich 5 "Strafrechtspflege und Kriminologie" nicht angeboten bekommen, haben aber bei Ihrer Zweitpräferenz Europarecht im Schwerpunktbereich 7 "Die Internationalisierung der Rechtsordnung" Erfolg gehabt, müssen Sie nun neben dem Unterschwerpunkt-Modul Europarecht (Studienabschlussarbeit) das Modul eines zweiten Unterschwerpunkt aus dem Schwerpunktbereich 7 in Campus Management buchen und besuchen, um dort die Abschlussklausur zu schreiben.  Alle anderen Unterschwerpunkt-Module aus demselben oder anderen Schwerpunkten, die Sie bis dahin vorsorglich gebucht und ggf. besucht haben, und in denen Sie nun weder die Studienabschlussarbeit noch die Schwerpunktbereichsklausur schreiben, wählen Sie dann in Campus Management bis zum 1. November 2024 möglichst ab.

Wechselwünsche bei Restkapazitäten

Um nachträgliche Wechselwünsche im Rahmen von Restkapazitäten berücksichtigen zu können, wird die Möglichkeit bestehen, einen weiteren Antrag auf Prüfungsbereitschaft von Montag, den 18. November 2024, 12 Uhr bis Freitag, den 22. November 2024, 23.59 Uhr zu stellen (Ausschlussfrist). Das entsprechende Formular wird während des Antragszeitraums am unteren Rand dieser Webseite unter "Links zum Thema" zur Verfügung stehen.
Hierfür müssten Sie allerdings das Modul des nun für die Studienabschlussarbeit gewünschten Unterschwerpunkts zusätzlich zu den bereits gewählten Unterschwerpunkten belegt und besucht haben.

Formale Bedeutung der Prüfungsbereitschaft

Die Prüfungsbereitschaft gilt nur für das Studienjahr, in dem die Prüfungsbereitschaft beantragt und vergeben worden ist.
Das Angebot einer Prüfungsbereitschaft verpflichtet nicht, sich zur Studienabschlussarbeit in diesem Unterschwerpunkt anzumelden. Umgekehrt kann aber nicht sichergestellt werden, dass ein Thema für eine Studienabschlussarbeit in einem Unterschwerpunkt ausgegeben werden kann, für den keine Prüfungsbereitschaft bescheinigt oder angeboten worden ist.
Die Beantragung und der Erhalt einer Prüfungsbereitschaft entbindet die Studierenden nicht von der Verpflichtung, sich im Dezember/Januar ordnungsgemäß zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung anzumelden!