Springe direkt zu Inhalt

Zulassungsvoraussetzungen für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Zulassungsvoraussetzungen für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Zulassungsvoraussetzungen für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Bildquelle: Elzbieta Kulpik-Sandmann

  • bestehende Immatrikulation für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung an der Freien Universität Berlin

  • bestandene Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

  • erworbener Nachweis der Rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz (1 Modul im Umfang von 5 Leistungspunkten)
    Dieser Nachweis sollte bei der Anmeldung zur Abschlussklausur im Dezember/Januar geführt werden.
    Ist dies nicht möglich, kann (und muss!) der erfolgreiche Abschluss dieses Moduls bis zur Abschlussklausur, spätestens jedoch bis zur Ablegung der letzten universitären Prüfungsleistung in der Schwerpunktbereichsprüfung, nachgereicht werden.

  • Erhalt einer Prüfungsbereitschaft für die Studienabschlussarbeit in einem bestimmten Unterschwerpunkt
  • erfolgte Anmeldung zur Studienabschlussarbeit und zur Abschlussklausur

Das Modul „Thematische Vertiefung“ ist keine Zulassungsvoraussetzung für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Im Regelstudienverlauf ist dieses Modul für das 5. Fachsemester vorgesehen. Da es der Vorbereitung auf die Studienabschlussarbeit dient, sollte es vor, spätestens gleichzeitig mit dem Schwerpunktbereichsstudium absolviert werden. Gelingt dies nicht, kann es jedoch auch später noch abgeschlossen werden.
Es bietet sich an, dieses Modul im gewählten Schwerpunktbereich, besser noch im Unterschwerpunkt der Studienabschlussarbeit, zu belegen.