Gegenvorstellung im Einführungs- und Aufbaubereich
Recht auf Gegenvorstellung
Studierende haben das Recht, gegen eine Prüfungsbewertung Widerspruch einzulegen, indem sie ein Gegenvorstellungsverfahren einleiten.
Frist
Die Gegenvorstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe eines Prüfungsergebnisses in Campus Management schriftlich mit Begründung über das Prüfungsbüro an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft gerichtet werden.
Fristbeginn für Klausuren: Tag der Notenbekanntgabe in Campus Managment
Fristbeginn für Hausarbeiten: Tag der Versendung des Votums der Korrekturassistentin bzw. des Korrekturassistenten per E-Mail an den Zedat-Account der Studierenden
Akteneinsicht
Der Einleitung eines Gegenvorstellungsverfahrens sollte eine Akteneinsicht vorausgehen.
Entscheidung und Benachrichtigung
Die Prüferinnen und Prüfer entscheiden innerhalb eines Monats über die Gegenvorstellung. Das Ergebnis sowie die Stellungnahme des Prüfers oder der Prüferin werden den Studierenden vom Prüfungsbüro per E-Mail an die Zedat-Adresse übermittelt.
Vor- und Nachteile einer Gegenvorstellung
Die Einreichung einer Gegenvorstellung sollte gut überlegt sein, da diese selten zu einer Notenverbesserung führt. In wenigen Fällen verschlechtert sich gar das Prüfungsergebnis.
Im Falle des Nichtbestehens ist es sinnvoller, den Stoff zu wiederholen und an der nächsten Prüfung teilzunehmen. Damit besteht auch die Möglichkeit, mehr als die Mindestnote zu erzielen.