Gegenvorstellung im Einführungs- und Aufbaubereich
Recht auf Gegenvorstellung
Studierende können gegen eine Prüfungsbewertung dadurch vorgehen, dass sie ein Gegenvorstellungsverfahren einleiten.
Form und Verfahren
Die Gegenvorstellung muss auf elektronischem Wege schriftlich
- mit einer ausführlichen Begründung (nähere Hinweise siehe unten unter "Downloads")
- mit dem Votum bzw. im Fall von Letztversuchen mit den beiden Voten sowie
- mit der Klausur oder Hausarbeit
über das Prüfungsbüro an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft gerichtet werden. Unterlagen im pdf-Format nimmt das Prüfungsbüro per E-Mail entgegen: stud-pruef-buero@rewiss.fu-berlin.de
Die Gegenvorstellung muss pseudonymisiert erfolgen. Bitte reichen Sie Ihre Begründung zur Gegenvorstellung nur mit Ihrer Matrikelnummer und Ihren Initialen ein. Achten Sie bitte auch darauf, dass in den Anlagen kein Rückschluss auf Ihre Person gezogen werden kann und schwärzen Sie ggf. die entsprechenden Angaben.
Frist
Die Gegenvorstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in Campus Management eingereicht werden.
Fristbeginn für handschriftlich angefertigte Klausuren: Tag der Notenbekanntgabe in Campus Management
Fristbeginn für digital angefertigte Klausuren: Tag der Versendung der Klausurbearbeitung und des Votums per E-Mail an den FU-Account der Studierenden
Fristbeginn für Hausarbeiten: Tag der Versendung des Votums per E-Mail an den FU-Account der Studierenden
Akteneinsicht
Im Fall von handschriftlich angefertigten nicht bestandenen Klausuren sollte der Einleitung eines Gegenvorstellungsverfahrens eine Akteneinsicht vorausgehen. Während der Akteneinsicht dürfen Sie die nicht bestandene Klausur gegen Abgabe Ihres Lichtbildausweises oder Ihrer Campus Card für einen kurzen Zeitraum zum Scannen in die Bibliothek mitnehmen, müssen diese aber noch am selben Tag während des Akteneinsichtszeitraums ins Prüfungsbüro zurückbringen. Zur Speicherung des Scans benötigen Sie einen USB-Stick.
Entscheidung und Benachrichtigung
Die Prüferinnen und Prüfer entscheiden innerhalb eines Monats über die Gegenvorstellung. Das Ergebnis sowie die Stellungnahme des Prüfers oder der Prüferin werden den Studierenden vom Prüfungsbüro per E-Mail an die FU-Adresse übermittelt.
Vor- und Nachteile einer Gegenvorstellung
Die Einreichung einer Gegenvorstellung sollte gut überlegt sein, da diese selten zu einer Notenverbesserung führt. In wenigen Fällen verschlechtert sich gar das Prüfungsergebnis.
Im Falle des Nichtbestehens ist es sinnvoller, den Stoff zu wiederholen und an der nächsten Prüfung teilzunehmen. Damit besteht auch die Möglichkeit, mehr als die Mindestnote zu erzielen.

