Zum Mutterschutz
Seit 2018 gelten die besonderen Schutzvorschriften des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) auch für Studierende. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite der Studierendenverwaltung.
Wir bitten Sie um Anzeige der Schwangerschaft und der Stillzeit über den Self-Service der Studierendenverwaltung, wie auf der o.g. Webseite der Studierendenverwaltung beschrieben.
Die Ansprechpartnerin am Fachbereich für den studentischen Mutterschutz ist Nora Pisciotta. Sie erledigt die Formalien in Zusammenarbeit mit der Studierendenverwaltung und berät werdende und stillende Mütter gern im Hinblick auf den weiteren Studienverlauf.
Wird eine bevorzugte Anmeldung zu Lehrveranstaltungen gewünscht, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Platzvergabe in teilnahmebechränkten Lehrveranstaltungen (Freitag in der ersten Vorlesungswoche) an Alexander Baranov.
