Zum Mutterschutz
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) gelten die besonderen Schutzvorschriften dieses Gesetzes nunmehr auch für Studierende der Freien Universität Berlin.Wir bitten daher um Anzeige der Schwangerschaft bzw. der Stillzeit in der Studierendenverwaltung oder bei den Ansprechpartnerinnen im Fachbereich anhand des entsprechenden Formulars, insbesondere wenn eine bevorzugte Anmeldung zu Lehrveranstaltungen gewünscht ist. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite der Studierendenverwaltung ebenso wie ein FAQ.
Am Fachbereich sind Nora Pisciotta und Laura London Ansprechpartnerinnen für studentischen Mutterschutz (Schwangerschaft und Stillzeit).