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SB1 - USP 13 Rechtstheorie

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können die verschiedenen theoretischen Zugänge zum Recht unterscheiden sowie Wert und Grenzen der jeweiligen Methoden ermessen. Sie kennen die wichtigsten historischen und systematischen Positionen zu den Hauptthemen der Rechtsphilosophie und können sich argumentativ mit ihnen auseinandersetzen. Sie sind in der Lage, Struktur und Wert juristischer Argumente zu erkennen und kritisch zu würdigen. Durch die vertiefte Beschäftigung mit Rolle, Funktion, Werten und Zielen des Rechts in der Gesellschaft, verfügen sie über die Fähigkeit, Normen, Urteile und juristische Dogmatik eigenständig zu reflektieren und kritisch zu hinterfragen.

Inhalte:

Das Modul behandelt systematisch und historisch wesentliche Themen aus den theoretischen Grundlagen des Rechts (Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsökonomik, Methodenlehre): den Begriff des Rechts, Recht und Moral, Entscheidung und Argumentation, Theorien der Gerechtigkeit, Bedeutung und Funktion des Staates, Begründungen und soziale Realität von Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat, Menschenrechten und zentralen privatrechtlichen Institutionen (etwa Eigentum, Vertrag, Familie) oder des staatlichen Strafrechts. Im Rahmen des Methodenkurses werden einzelne Themenbereiche anhand von klassischen Texten oder exemplarischen Fällen vertieft.