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Staatlicher Teil der ersten juristischen Prüfung

Nach Abschluss des Einführungs- und Aufbaubereichs und des Schwerpunktbereichsstudium mit der universitären Schwerpunktbereichsprüfung folgt mit dem Universitärsrepetitorium die Vorbereitungsphase auf den staatlichen Teil der erste juristische Prüfung.

Bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 6 JAG kann danach die Anmeldung zum staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) erfolgen. Beim GJPA erhalten Sie neben Verfahrensauskünften auch alle tagesaktuellen Informationen zu den laufenden Prüfungskampagnen.

Der staatliche Teil der ersten juristischen Prüfung besteht aus sieben fünfstündigen Klausuren, davon 3 im Bürgerlichen Recht, und je 2 im Strafrecht und Öffentlichen Recht, sowie einem Aktenvortrag und einer mündliche Prüfung in den drei Rechtsgebieten. Die in der staatlichen Pflichtfachprüfung erzielte Note geht zu 70 Prozent in die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung ein, die Gesamtnote der Schwerpunktbereichsprüfung macht demnach 30 Prozent der Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung aus.


Nach erfolgloser erster juristischer Prüfung

und weiterhin bestehender Immatrikulation kann erneut das Universitätsrepetitorium besucht werden.


Bestandene erste juristische Prüfung (Herzlichen Glückwunsch!)

Hochschulgrad "Diplom-Juristin" oder "Diplom-Jurist"

Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin verleiht auf Antrag ehemaligen FU-Studierenden, die ihr Studium der Rechtswissenschaft mit der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. der ersten juristischen Prüfung beim Justizprüfungsamt Berlin bzw. beim Gemeinsamen Justizprüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg erfolgreich abgeschlossen haben, den Hochschulgrad "Diplom-Juristin" oder "Diplom-Jurist" durch Erteilung einer Urkunde.

Die entsprechende Ordnung ist durch die für die Hochschulen zuständige Senatsverwaltung bestätigt worden und mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Freien Universität Berlin 1/2003 am 11.02.2003 in Kraft getreten.

Die Verleihung kann auch von ehemaligen FU-Studierenden beantragt werden, die ihr Examen vor Inkrafttreten der Ordnung abgelegt haben.

Der Antrag ist formlos schriftlich an das Studien- und Prüfungsbüro des Fachbereichs Rechtswissenschaft zu richten. Antragsberechtigt ist, wer unmittelbar vor der Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung oder zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung mindestens zwei Semester im Studiengang Rechtswissenschaft an der FU immatrikuliert war und die (erste juristische) Staatsprüfung beim Justizprüfungsamt Berlin oder beim Gemeinsamen Justizprüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg bzw. die erste juristische Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Anderweitige Erteilung oder Beantragung des Hochschulgrades schließen die Verleihung aus. Ebenso ausgeschlossen sind Antragsteller, die ihre Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt haben.

Dem Antrag sind beglaubigte Fotokopien der Immatrikulationsbescheinigungen der in Bezug genommenen Semester und des Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung beizufügen sowie eine Erklärung, dass der Hochschulgrad nicht anderweitig erlangt oder beantragt wurde. Vor Aushändigung oder Übersendung der Urkunde ist eine Verwaltungsgebühr nach der Verwaltungsgebührenordnung Berlin (zur Zeit 92,54 €) unbar zu entrichten. Die Bankverbindung etc. wird Ihnen nach Eingang des Antrages und der vollständigen Unterlagen schriftlich mitgeteilt.

Zuständige Sachbearbeiter des Studien- und Prüfungsbüros für die Anträge auf Verleihung des Hochschulgrades ist Herr Dr. Tobias Growe, Tel 030 /838-71052, E-mail: diplom-jurist@rewiss.fu-berlin.de)