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Antrag auf Zwischenprüfungs- und Schwerpunktbereichszeugnis

Liebe Studierende,
das Zwischenprüfungszeugnis kann nach erfolgreicher Ablegung der acht Module im Einführungsbereich beantragt werden.
Nach Antragseingang und Überprüfung müssen die Zeugnisse vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben werden.
Die Zusendung erfolgt an die uns übermittelte Postanschrift.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Ausstellung und Zusendung einige Zeit in Anspruch nimmt.   

Das Schwerpunktbereichszeugnis kann nach Notenbekanntgabe der Abschlussklausuren beantragt werden. Die Zeugniserstellung beginnt aus technischen Gründen im November. 
Studierende, die sich für Herbstkampagne beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenbug anmelden möchte, werden bevorzugt behandelt. Bitte kreuzen Sie hierfür das Kästchen für die Anmeldung zur Herbstkampagne an.

 

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