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Antrag auf Erstellung des Schwerpunktbereichszeugnisses

Liebe Studierende,


das Schwerpunktbereichszeugnis kann nach der Notenbekanntgabe der Abschlussklausuren beantragt werden. Die Zeugniserstellung beginnt aus technischen Gründen im November.

Nach Antragseingang und Überprüfung müssen die Zeugnisse von der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben werden.
Die Zusendung erfolgt an die uns übermittelte Postanschrift.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Ausstellung und Zusendung einige Zeit in Anspruch nehmen. Studierende, die sich für die Herbstkampagne der staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden möchten, werden bevorzugt bedient.

Sollten Sie das Schwerpunktbereichs- und/oder das Zwischenprüfungszeugnis und/oder die Leistungsübersicht für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung zeitgleich beantragen, werden Ihnen diese Dokumente getrennt zugesandt, da sie im Prüfungsbüro an verschiedenen Stellen ausgefertigt werden.

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellte Zeugnisse werden kein zweites Mal erstellt.
Sollten Sie ein bereits erstelltes Schwerpunktbereichsprüfungszeugnis verloren haben, beantragen Sie bitte formlos eine Zweitschrift per E-Mail unter saa-admin@rewiss.fu-berlin.de und teilen Sie uns in dieser E-Mail Ihre postalische Adresse mit.

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