Für die Abgabe der Stimme ist der Zeitraum vom 06.02.2023 bis zum 19.02.2023 vorgesehen.
An der Wahl zum Lehrpreis des Fachbereichs Rechtswissenschaft können sich nur an der FU immatrikulierte Studierende der juristischen Fächer beteiligen.
Bei der Stimmabgabe identifiziert sich der Wähler durch Angabe seiner Matrikel-Nr. und seiner Initialen (Signatur) (die ersten zwei Buchstaben des Vornamens gefolgt von den ersten zwei Buchstaben des Familiennamens, wobei Namenszusätze wie van / von / von und zu / Graf von usw. nicht in die Signatur eingehen).
Für jeden der Lehrpreise kann nur eine Stimme abgegeben werden. Eine abgegebene Stimme kann nachträglich nicht geändert werden.
Sollte das System dem Studierenden eine bereits erfolgte Stimmabgabe bescheinigen, obwohl er noch nicht gewählt hat, weist dies auf einen Account-Mißbrauch hin.
In diesem Fall hat der Betroffene die Möglichkeit, dem Arbeitsbereich IT (Fr. Dr. Adolph) den Vorfall zu melden und die bereits vorliegende Stimmabgabe (einmalig) rückgängig zu machen.
Die im Verlauf der Wahl auftretenden Account-Mißbräuche gehen in die Zahl der ungültigen Stimmen ein.
Die Abstimmung kann nur an Computern der Freien Universität durchgeführt werden oder an privaten Computern, die über einen sicheren Zugang mittels VPN der ZEDAT mit dem Universitätsnetz verbunden sind.
Während des Wahlzeitraumes ist eine Ansicht der Zwischenergebnisse der Wahl nicht verfügbar.