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Stimmabgabe

  • Abstimmen können Sie hier.
  • Für die Abgabe der Stimme ist der Zeitraum vom 29.01.2024 bis zum 11.02.2024 vorgesehen.
  • An der Wahl zum Lehrpreis des Fachbereichs Rechtswissenschaft können sich nur an der FU immatrikulierte Studierende der juristischen Fächer beteiligen.
  • Bei der Stimmabgabe identifiziert sich der Wähler durch Angabe seiner Matrikel-Nr. und seiner Initialen (Signatur) (die ersten zwei Buchstaben des Vornamens gefolgt von den ersten zwei Buchstaben des Familiennamens, wobei Namenszusätze wie van / von / von und zu / Graf von usw. nicht in die Signatur eingehen).
  • Für jeden der Lehrpreise kann nur eine Stimme abgegeben werden. Eine abgegebene Stimme kann nachträglich nicht geändert werden.
  • Sollte das System dem Studierenden eine bereits erfolgte Stimmabgabe bescheinigen, obwohl er noch nicht gewählt hat, weist dies auf einen Account-Mißbrauch hin.
  • In diesem Fall hat der Betroffene die Möglichkeit, dem Arbeitsbereich IT (Fr. Dr. Adolph) den Vorfall zu melden und die bereits vorliegende Stimmabgabe (einmalig) rückgängig zu machen.
  • Die im Verlauf der Wahl auftretenden Account-Mißbräuche gehen in die Zahl der ungültigen Stimmen ein.
  • Die Abstimmung kann nur an Computern der Freien Universität durchgeführt werden oder an privaten Computern, die über einen sicheren Zugang mittels VPN der ZEDAT mit dem Universitätsnetz verbunden sind.
  • Während des Wahlzeitraumes ist eine Ansicht der Zwischenergebnisse der Wahl nicht verfügbar.