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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Auf der Grundlage des Kursangebots der Vergangenheit scheint es möglich, im Rahmen des Kursprogramms für das Themis-Zertifikat an der Victoria University of Wellington die folgenden Studienleistungen zu erbringen bzw. Nachweise zu erwerben:

  • Anrechnung des Themis-Semesters auf das Schwerpunktbereichsstudium im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) oder im Schwerpunktbereich 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht) oder im Schwerpunktbereich 1 (Grundlagen des Rechts)
  • Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Besonderheit:
Werden an der Victoria University of Wellington Prüfungsleistungen erbracht, die an der Freien Universität Berlin als Schwerpunktbereichsklausur angerechnet werden, ist die Geltendmachung einer Meldefristverlängerung um ein Semester aufgrund des Auslandsstudiums ausgeschlossen. Dies liegt darin begründet, dass ein Vollzeitstudium an der Victoria University of Wellington vier Lehrveranstaltungen umfasst, die für die Anerkennung der Schwerpunktbereichsklausur benötigt werden. Damit steht kein weiterer Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung zur Verfügung.