Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Università di Torino die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
bei einem Auslandsstudium auf Englisch nur im Wintersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium auf Italienisch nur im Wintersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Italienisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium auf Englisch nur im Sommersemester:
- zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium auf Italienisch nur im Sommersemester:
- zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Italienisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- ein Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
- Modul Zivilverfahrensrecht
- Modul Strafverfahrensrecht
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester erbracht werden können werden.