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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

In der Vergangenheit war es möglich, an der National Taiwan University die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

  • Anrechnung des Themis-Semesters auf das Schwerpunktbereichsstudium im Schwerpunktbereich 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht)
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Wintersemester erbracht werden können.

Besonderheit:
Werden an der National Taiwan University Prüfungsleistungen erbracht, die an der Freien Universität Berlin als Schwerpunktbereichsklausur angerechnet werden, ist die Geltendmachung einer Meldefristverlängerung um ein Semester aufgrund des Auslandsstudiums ausgeschlossen. Dies liegt darin begründet, dass ein Vollzeitstudium an der National Taiwan University vier Lehrveranstaltungen umfasst, die für die Anerkennung der Schwerpunktbereichsklausur benötigt werden. Damit steht kein weiterer Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung zur Verfügung.