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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Libera Università Maria Ss Assunta die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium auf Englisch für ein Semester oder im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für 10 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweis(e) für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium auf Italienisch für ein Semester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Italienisch für 10 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium auf Italienisch im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Italienisch für 10 Leistungspunkte
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Leistungsnachweis(e) für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.