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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Für ein Themis-Studium an der Université Paris-Est Créteil Val de Marne müssen fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • ein am Fachbereich erworbener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung)
  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs in Englisch (mit bestandener Prüfung) an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule. Diese Bescheinigung sollte nach Möglichkeit das Niveau des Sprachkurses nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweisen.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest in Englisch
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden, welches das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweist.
  • TOEFL internet-based test
  • IELTS Academic Test
  • Cambridge Certificate

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

  • Schuljahr (Oberstufe) im englischsprachigen Ausland
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im englischsprachigen Ausland