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Kosten

Studiengebührenteilerlass an der School of Law der University of Miami

Die University of Miami entscheidet auf der Grundlage einer Einzelfallbewertung, wie hoch der Studiengebührenteilerlass für jede nominierte Bewerberin bzw. jeden nominierten Bewerber ausfällt.

Der Nachlass auf die Studiengebühren kann sich im Bereich zwischen 10 und 50 % der regulären LL.M. tuition bewegen.

Die Entscheidung über den Gebührenerlass und über die Aufnahme in das Programm bleibt der University of Miami School of Law vorbehalten.

Weitere Kosten

Eine Übersicht über weitere Gebühren und Lebenshaltungskosten erhalten Sie auf der Webseite "International Law Student Cost" der University of Miami School of Law.

Externe Stipendienfinanzierung

Ausgewählte Studierende können sich für ein PROMOS-Stipendium beim Akademischen Auslandsamt der Freien Universität Berlin bewerben.