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Aufnahmeverfahren an der University of Miami School of Law

Nach der Nominierung der ausgewählten Studierenden durch die Auswahlkommission des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin müssen die Bewerbungsunterlagen noch einmal an der University of Miami School of Law eingereicht werden. Das Motivationsschreiben und der Lebenslauf sollten daher so verfasst sein, dass sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des dortigen Internationalen Büros, die sich unter Umständen nicht im deutschen Schul- und Studiensystem auskennen, problemlos nachvollzogen werden können.

Zusätzlich zu den bereits für die Freie Universität Berlin zusammengestellten Unterlagen verlangt die School of Law der University of Miami von allen nominierten Kandidatinnen und Kandidaten

  • eine application form,
  • eine englischsprachige Leistungsübersicht (wird automatisch vom Internationalen Büro erstellt) und
  • ein weiteres Empfehlungsschreiben (wird im Zuge der Nominierung automatisch vom Studiendekan erstellt).

Nominierte Studierende der Freien Universität Berlin sind von der Zahlung der Bewerbungsgebühr an die University of Miami School of Law befreit.

Über die endgültige Aufnahme in das Programm entscheidet die Law School der University of Miami.