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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Für ein Studium an der Universidade Nova de Lisboa müssen fließende Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen 
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • TOEFL internet-based test (Gesamtergebnis: mind. 79)
  • IELTS Academic Test (Gesamtergebnis: mind. 6.5)
  • Cambridge first Certificate minimum level B2 (CFR)

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.