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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Université de Fribourg die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder je ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch und in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte (auf Deutsch) oder bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte (auf Französisch)
  • Modul Thematische Vertiefung (auf Deutsch oder auf Französisch)
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung
    im Schwerpunktbereich 1 (Grundlagen des Rechts) komplett auf Deutsch oder komplett auf Französisch oder in der Kombination Deutsch/Französisch, im Schwerpunktbereich 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht) in der Kombination Deutsch/Französisch,
    im Schwerpunktbereich 5 (Strafrechtspflege und Kriminologie) komplett auf Französisch oder in der Kombination Deutsch/Französisch,
    im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) komplett auf Deutsch oder komplett auf Französisch oder in den Kombinationen Deutsch/Französisch/Englisch oder Deutsch/Französisch oder Deutsch/Englisch oder Englisch/Französisch
  • Modul Zivilverfahrensrecht (auf Deutsch oder auf Französisch)
  • Modul Strafverfahrensrecht (auf Deutsch oder auf Französisch)
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts (auf Deutsch oder auf Französisch)
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung (auf Deutsch, auf Französisch oder auf Englisch)

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder je ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch und in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte (auf Deutsch oder auf Französisch)
  • Modul Thematische Vertiefung (auf Deutsch oder auf Französisch)
  • Modul Zivilverfahrensrecht (auf Deutsch oder auf Französisch)
  • Modul Strafverfahrensrecht (auf Deutsch oder auf Französisch)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung (auf Deutsch, auf Französisch oder auf Englisch)

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder je ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch und in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte (auf Französisch)
  • Modul Thematische Vertiefung (auf Deutsch oder auf Französisch)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung (auf Deutsch, auf Französisch oder auf Englisch)

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.