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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Global Practice Exercise am Center for Transnational Legal Studies in London

Global Practice Exercise am Center for Transnational Legal Studies in London
Bildquelle: CTLS Public Relations Department

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium am Center for Transnational Legal Studies fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • ein am Fachbereich erworbener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)

Zu beachtenAusgeschlossen sind Kurse, die entweder ausschließlich auf Self-Study ausgerichtet sind (bspw. AI and IT Law sowie Data Privacy Law), oder deren Abschlussprüfung ausschließlich in Form von Multiple Choice Fragen stattfindet (bspw. Introduction to the U.S. American Law and Legal System)

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Englischkurs (mit bestandener Prüfung) an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule. Diese Bescheinigung sollte nach Möglichkeit das Niveau des Sprachkurses nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweisen.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden, welches das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweist.
  • TOEFL internet-based test
  • IELTS Academic Test (Zukünftige Austauschstudierende, die nicht die Nationalität eines EU-Staates besitzen, müssen diesen Test zwingend ablegen.)
  • Cambridge Certificate

    Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
  • High School Jahr in den Vereinigten Staaten von Amerika, im englischsprachigen Teil Kanadas, in Großbritannien, Irland, Australien oder Neuseeland
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde (z.B. John F. Kennedy School in Berlin)
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität in den Vereinigten Staaten von Amerika, im englischsprachigen Teil Kanadas, in Großbritannien, Irland, Australien oder Neuseeland

Es könnte möglich sein, dass der IELTS (eventuell auch wahlweise der TOEFL oder ein Cambridge Certificate) im Laufe des Bewerbungsverfahrens oder nach Erhalt der Studienplatzzusage nachgewiesen werden muss. Dies wäre dann der Fall, sollten EU-Studierende für das Studium in Großbritannien künftig ein Visum benötigen und sollte dieses nur mit einem der offiziellen Sprachtests erlangt werden können.