Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren
Global Practice Exercise am Center for Transnational Legal Studies in London
Bildquelle: CTLS Public Relations Department
Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium am Center for Transnational Legal Studies fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- TOEFL internet-based test (Mindestpunktzahl: 100)
- IELTS Academic Test (Gesamtbewertung: mindestens 7.0)
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

