Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren
Die Università di Bologna stellt keine spezifischen Sprachanforderungen an Studierende der Rechtswissenschaft. Vor Beginn der Mobilität wird jedoch dringend empfohlen, dass die Studierenden über mindestens grundlegende Italienischkenntnisse (Niveau A2) sowie Englischkenntnisse auf Niveau B1 (Bachelor) bzw. B2 (Master) verfügen, um erfolgreich studieren und den Lehrveranstaltungen bestmöglich folgen zu können. Ein offizielles Sprachenzertifikat ist nicht erforderlich.
