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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Universität Athen die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte, bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Französisch für je 5 Leistungspunkte und/oder ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Italienisch für 5 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e Betreuer/in für eine Hausarbeit gefunden wird)
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) (sofern ein/e Betreuer/in für eine Hausarbeit gefunden wird)
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte, bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Französisch für je 5 Leistungspunkte und/oder ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Italienisch für 5 Leistungspunkte
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e Betreuer/in für eine Hausarbeit gefunden wird)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte und/oder ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Französisch für 5 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e Betreuer/in für eine Hausarbeit gefunden wird)
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.