Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Universität Ankara die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Türkisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
- Modul Zivilverfahrensrecht
- Modul Strafverfahrensrecht
- Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
- Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:
- ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Türkisch für 5 Leistungspunkte
- Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
- Modul Strafverfahrensrecht
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:
- ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Türkisch für 5 Leistungspunkte
- Modul Zivilverfahrensrecht
- Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung