Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Universität Ankara die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Türkisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
 - Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
 - Modul Zivilverfahrensrecht
 - Modul Strafverfahrensrecht
 - Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
 - Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
 
bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:
- ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Türkisch für 5 Leistungspunkte
 - Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
 - Modul Strafverfahrensrecht
 - Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
 
bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:
- ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Türkisch für 5 Leistungspunkte
 - Modul Zivilverfahrensrecht
 - Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
 - Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
 
