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Anerkennung der Übung im deutschen Bürgerlichen Recht der Université de Lausanne oder der Université de Genève für die Studienordnung 2015

Rechtsgrundlage

In Lausanne und in Genf werden an deutschen Lehrstühlen Übungen im deutschen Recht (meist im Bürgerlichen und im Öffentlichen Recht) angeboten, die mit den Übungen im Hauptstudium nach der Studienordnung von 2007 übereinstimmen. In Bezug auf deren Anerkennung als Leistungen des Aufbaubereichs nach der Studienordnung von 2015 kommen die Übergangsvorschriften des Prüfungsausschusses zur Anwendung.

Zielgruppe

Eine Anerkennung von Übungen im deutschen Recht an Schweizer Universitäten ist nur für diejenigen Studierenden relevant, die den Aufbaubereich des Studiengangs Rechtswissenschaft nach der Studienordnung von 2015 aus Krankheitsgründen oder aufgrund des Nichtbestehens von Prüfungsleistungen nicht regelstudienkonform bis zum Ende des 4. Fachsemesters an der Freien Universität Berlin abschließen konnten.

Kursinhalt

Eine an einer Schweizer Universität erbrachte Übung im deutschen Bürgerlichen Recht gilt als Äquivalent zu den folgenden Modulen des Aufbaubereichs: Besonderer Teil des Schuldrechts, Sachenrecht, Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts, Zivilverfahrensrecht.

Anerkennungsumfang

Die Übung im Bürgerlichen Recht kann für bis zu vier der o.g. Module des Aufbaubereichs im Bürgerlichen Recht anerkannt werden, auch wenn die Präsenzstudienzeit der vier Module des Aufbaubereichs höher ist als die Präsenzstudienzeit der Übung.

Wurden Teile des Aufbaubereichs im Bürgerlichen Recht bereits vor dem Auslandsstudium an der Freien Universität Berlin erbracht, gelten die an der Freien Universität Berlin erworbenen Leistungen als vorrangig. Die Übung wird dann lediglich auf die noch fehlenden Module des Aufbaubereichs im Bürgerlichen Rechts angerechnet.

Umrechnung der Noten

Da die Leistungen in der Übung nach dem deutschen juristischen Notensystem (0 - 18 Punkte) bewertet werden, müssen die Noten nicht umgerechnet werden.

Anrechnung der Noten auf die Module

Die Note für jedes einzelne anzuerkennende Modul wird gemäß des Beschlusses des Prüfungsausschusses vom 12. Dezember 2018 zu 60 % aus der Übungshausarbeit und zu 40 % aus der Übungsklausur gebildet. Nachkommastellen werden gestrichen. Wurden im Rahmen der Übung mehrere Klausuren angefertigt, wird zunächst der Durchschnitt aller bestandenen Klausuren ermittelt, bevor diese Note zu 40 % in die Gesamtnote eingeht.

Anerkennungsverfahren

Die Anrechnung dieser im Ausland erbrachten Studienleistung erfolgt durch das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft. Dafür sind der Übungsschein oder das Transcript der Gasthochschule (im Original) vorzulegen.

Anerkennungsfrist

Die Anerkennung kann jederzeit erfolgen. Sie sollte jedoch möglichst zeitnah nach Beendigung des Auslandsstudiums beantragt werden.

Die Anerkennung setzt die fortgesetzte Immatrikulation am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin zum Antragszeitpunkt voraus.

Die Module des Bürgerlichen Rechts aus dem Aufbaubereich müssen spätestens bis zur Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erbracht worden sein.