Wahl von Kursen / Zugang zu Lehrveranstaltungen
ERASMUS-Studierende und ERASMUS Mundus-Studierende der Rechtswissenschaft
ERASMUS-Studierende und ERASMUS Mundus-Studierende können Lehrveranstaltungen entsprechend den Vorgaben ihrer Heimatuniversität frei aus dem gesamten Kursangebot wählen. Der Fachbereich Rechtswissenschaft lässt ERASMUS-Studierenden und ERASMUS Mundus-Studierenden bei der Zusammenstellung ihrer Lehrveranstaltungen freie Wahl. Es müssen keine Pflichtkurse besucht und keine Mindestanzahl an ECTS-credits erworben werden. Jede und jeder ERASMUS-Studierende und ERASMUS Mundus-Studierende kann damit selbst entscheiden, welche und wieviele Kurse absolviert werden. Maßgeblich sind die Regelungen der jeweiligen Heimatuniversität, die unbedingt noch vor der Abreise nach Berlin bei den ERASMUS (Mundus)-Koordinator/innen der Heimatuniversitäten erfragt werden sollten!
ERASMUS-Studierende und ERASMUS Mundus-Studierende sollen den größten Teil ihres Studienprogramms in deutscher Sprache absolvieren. Neben den Kursen in deutscher Sprache können 1 - 2 Veranstaltungen pro Semester aus unserem fremdsprachigen Kursangebot gewählt werden.
Hinweis an ERASMUS-Studierende und ERASMUS Mundus-Studierende, die an ihrer Heimatuniversität Rechtswissenschaft in Kombination mit einem weiteren Fach studieren:
Die Partnerschaften im Rahmen des ERASMUS-Programms und die Zulassungen im Rahmen des ERASMUS Mundus-Programms beziehen sich ausschließlich auf rechtswissenschaftliche Studienplätze. Daher können grundsätzlich keine Kurse an anderen Fachbereichen (beispielsweise Wirtschaftswissenschaft oder Politikwissenschaft) besucht werden. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich; diese können jedoch erst nach der Ankunft der Austauschstudierenden persönlich zwischen den Studierenden und den Dozent/-innen der Lehrveranstaltungen vereinbart werden. Eine Garantie für den Zugang zu diesen nicht-rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen können wir nicht übernehmen.
ERASMUS-Studierende und ERASMUS Mundus-Studierende anderer Fachbereiche
ERASMUS-Studierende und ERASMUS Mundus-Studierende, die an der Freien Universität Berlin für andere Fachbereiche (z.B. Politikwissenschaft oder Wirtschaftswissenschaft) immatrikuliert sind, haben aus kapazitären Gründen leider keinen Zugang zu rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen.
Themis-Studierende
Studierende des Themis-Programms müssen im Wintersemester Kurse zum internationalen Wirtschaftsrecht und zum Internationalen Recht im Umfang von 30 ECTS-credits aus dem speziellen englischsprachigen Themis-Kursangebot wählen und Prüfungen im Umfang von 30 ECTS-credits ablegen. Eine Lehrveranstaltung darf außerhalb des Themis-Kursangebots gewählt werden. Sprachkurse ohne rechtswissenschaftlichen Bezug können nicht in die zu belegenden 30 ECTS-credits eingerechnet werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb des Themis-Zertifikats sind dann erfüllt, wenn Prüfungen im Umfang von 24 ECTS-credits bestanden werden.
Direktaustauschstudierende (Studierende aus Australien, Amerika, Afrika und Asien sowie DAAD-Stipendiaten)
Direktaustauschstudierende können Lehrveranstaltungen entsprechend den Vorgaben ihrer Heimatuniversität frei aus dem gesamten Kursangebot wählen. Der Fachbereich Rechtswissenschaft lässt den Direktaustauschstudierenden bei der Zusammenstellung ihrer Lehrveranstaltungen freie Wahl. Es müssen keine Pflichtkurse besucht und keine Mindestanzahl an ECTS-credits erworben werden. Jede und jeder Gaststudierende kann damit selbst entscheiden, welche und wieviele Kurse absolviert werden. Maßgeblich sind die Regelungen der jeweiligen Heimatuniversität, die unbedingt noch vor der Abreise nach Berlin bei den Prüfungsämtern der Heimatuniversitäten erfragt werden sollten!