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Völkerrecht II

 

Bestandteil des Moduls

Völkerrecht

Art und Umfang der Veranstaltung

Vorlesung / 3 Semesterwochenstunden
Anwendungskurs / 2 Semesterwochenstunden
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der Anwendungskurs besucht werden.

ECTS-credits

6 ECTS-credits für die Vorlesung
(Voraussetzung: bestandene Prüfung)
4 ECTS-credits für den Anwendungskurs
(Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme am Anwendungskurs, nachgewiesen durch eine Teilnahmebestätigung der Dozentin / des Dozenten, und bestandene Prüfung in der Vorlesung)

Turnus

Das Teilmodul wird in jedem Sommersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

Das Teilmodul "Völkerrecht II" baut auf der Vorlesung „Völkerrecht I“ auf und beschäftigt sich mit wesentlichen Spezialgebieten des Völkerrechts. Die Veranstaltung vertieft vor allem Fragen der Rechtsstellung der Einzelnen und der Raumordnung und setzt Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung. Im Anwendungskurs werden einzelne Aspekte vertieft und die Technik der Falllösung trainiert.
Das Teilmodul soll den Studierenden vertiefte Kenntnisse über die Völkerrechtsordnung vermitteln. Zugleich sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, völkerrechtliche Sachverhalte im Wege der Falllösung aufzuarbeiten und zu bewerten.

Anmeldung zur Veranstaltung

Eine Anmeldung ist weder für die Vorlesung noch für den Anwendungskurs erforderlich.

Prüfung

Das Modul „Völkerrecht“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Vorlesung "Völkerrecht II" im Sommersemester entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten. Im Anwendungskurs findet keine Prüfung statt.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.