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Europäisches und deutsches Wettbewerbs- und Regulierungsrecht

 

Bestandteil des Moduls

Wirtschaftsrecht

Art und Umfang der Veranstaltung

Vorlesung / 4 Semesterwochenstunden
Anwendungskurs / 2 Semesterwochenstunden
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der Anwendungskurs besucht werden.

ECTS-credits

8 ECTS-credits für die Vorlesung
(Voraussetzung: bestandene Prüfung)
4 ECTS-credits für den Anwendungskurs
(Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme am Anwendungskurs, nachgewiesen durch eine Teilnahmebestätigung der Dozentin / des Dozenten, und bestandene Prüfung in der Vorlesung)

Turnus

Die Veranstaltung wird in jedem Wintersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

Das moderne europäische Wirtschaftsrecht hat die Wohlfahrt des Verbrauchers durch Schaffung einer gesetzlichen Rahmenordnung zum Ziel, bei der sich die Wirtschaftssubjekte im Interesse der Maximierung ihres eigenen Nutzens so verhalten, dass eine optimale Versorgung der Verbraucher eintritt. Die Sicherung eines funktionsfähigen Wettbewerbs hat sich historisch als das einzige effiziente Organisationsprinzip moderner arbeitsteiliger Wirtschaft herausgestellt. Im Zentrum des Wirtschaftsrechts steht daher das Wettbewerbsrecht (Art. 81ff. EG, GWB) und, soweit in einzelnen Wirtschaftssektoren und Infrastrukturbereichen der Wettbewerb durch natürliche Monopole gestört ist, das Regulierungsrecht (Energie-, Telekommunikations- und Eisenbahnschienenrecht). Im Jahr 2004 hat sich das Europäische Wettbewerbsrecht grundlegend geändert. Aus dem System der Einzelgenehmigung ist ein Normativsystem der Legalausnahme geworden. Das Europäische Kartellrecht hat durch die VO (EG) Nr. 1/2003 einen erweiterten Anwendungsvorrang erfahren. Die Europäische Fusionskontrollverordnung ist novelliert. Das Marktbeherrschungskriterium ist durch das SIEC-Kriterium (significant impediments to effective competition) ergänzt worden. Alle EG-Bekanntmachungen sind neu. Auf deutscher Ebene ist ein neues GWB in Kraft getreten, das an das europäische Recht angepasst ist. Auch die sektorspezifischen Regulierungsgesetze sind auf der Grundlage neuer EG-Richtlinien umgestaltet worden.
Ziel des Studiums ist es, die rechtlichen Instrumente zum Schutze des Wettbewerbs kennenzulernen und fachgerecht anzuwenden.

Anmeldung zur Veranstaltung

Eine Anmeldung ist weder für die Vorlesung noch für den Anwendungskurs erforderlich.

Prüfung

Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für ausländische Studierende endet die Vorlesung hingegen mit einer Klausur oder mit einer mündlichen Prüfung. Im Anwendungskurs findet keine Prüfung statt.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.