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Seminar im Bankrecht zum Thema "Der Einsatz von Derivaten in der Bankpraxis"

 

Art und Umfang der Veranstaltung

Seminar / Blockveranstaltung mit 2 ganztägigen Sitzungen im Januar

ECTS-credits

8 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)

Turnus

Das Seminar findet in unregelmäßigen Abständen statt. Im Wintersemester 2014/15 wird es angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link von ungefähr Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung; der Lehrplan für das Sommersemester ist unter diesem Link von ungefähr Ende Februar bis ungefähr Mitte August zu finden.

Inhalt

  1. Beratungsverträge von Banken im Zusammenhang mit dem Abschluss von Zins-Swapverträgen
    Zustandekommen von Beratungsverträgen, typische Aufklärungspflichten der beratenden Bank bei Zins-Swapverträgen, Pflicht zur Aufklärung über einkalkulierte Marge (BGH v. 22.3.2011, XI ZR 33/10, WM 2011, 682)
  2. Aufklärungspflicht als vertragliche Nebenpflicht bei Darlehnsverträgen? Wie kompliziert darf die Ermittlung des variablen Zinssatzes sein?
    Auswertung der noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen gegen die WestLB
  3. Finanzierungsberatungsverträge von Banken bei Abschluss von Darlehensverträgen mit integriertem Zins-Derivat
    Abgrenzung zum Beratungsvertrag, Zustandekommen von Finanzierungsberatungsverträgen, typische Auskunftspflichten bei Abschluss von Darlehensverträgen mit integriertem Zins-Derivat, Pflicht zur Aufklärung über einkalkulierte Marge?
  4. Beratungspflichtverletzung und Kausalität
    Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, Substantiierungsanforderungen an die Widerlegung der Kausalitätsvermutung, Beweisfragen
  5. Beratungspflichtverletzung und Verschulden
    Voraussetzungen von Fahrlässigkeit / Vorsatz, Rechtsirrtum, Vermutung des Verschuldens (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB), Substantiierungsanforderungen an die Widerlegung der Verschuldensvermutung, Beweisfragen
  6. Schwerwiegender Interessenkonflikt der Bank wegen eigenem Gewinninteresse
    Aufklärungspflicht aus Beratungsvertrag, § 31 Abs. 1 Nr. 1 WpHG, Finanzierungsberatungsvertrag und Darlehensvertrag
  7. Aufsichtsrechtliche Beschränkungen der Kommunen bei Abschluss von Zins- Swapverträgen am Beispiel eines Flächenlandes (z.B. Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen); Spekulationsverbot nach den Gemeindeordnungen, Derivateerlasse der Länder
  8. Vertretung der Kommune bei Abschluss von Zins-Swapverträgen
    Gesetzliche Vertretung durch Bürgermeister, Ermächtigung in Haushaltsplan, Mitwirkung anderer Organe der Kommune

Die Seminarthemen in den Bereichen Anlageberatung bzw. Finanzierungsberatung werden Ihre Schwerpunkte im Darlehensvertragsrecht und - bei den Themen 6. und 7. - im Kommunalrecht haben.

Vorbesprechung

Die Zuteilung der Themen erfolgt im Rahmen einer vorherigen Besprechung mit den Studierenden. Der Termin für die Vorbesprechung ist der 13.Oktober 2014 und findet in den Räumlichkeiten der Sozietät GÖRG, Klingelhöferstr. 5 in 10785 Berlin statt.

Anmeldung zur Veranstaltung

Anmeldungen bzw. Fragen zu dem Seminar werden ab sofort und bis spätestens zum 31. Oktober 2014 unter dem Stichwort "Seminar WS 2014/2015" unter der E-Mail-Adresse mcziep@goerg.de entgegengenommen. Teilnehmer an der Vorbesprechung möchten sich ebenfalls unter der vorgenannten Adresse zu der Vorbesprechung anmelden. Die Anzahl der Teilnehmer an dem Seminar ist auf max. 16 Personen beschränkt.

Prüfung

Jede/r Teilnehmer/in erhält ein Thema, welches innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen nach Themenvergabe zu bearbeiten sein wird. Die Teilnehmer tragen die Ergebnisse ihrer Hausarbeiten im Rahmen eines Blockseminars vor, welches im Januar stattfinden wird.

Anmeldung zur Prüfung

Die Termine für die Abgabe der Seminararbeit und für das Referat werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.