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Übung AGB-Recht und Verbraucherprivatrecht

 

Bestandteil des Moduls

Verbraucherprivatrecht

Art und Umfang der Veranstaltung

Übung / 2 Semesterwochenstunden

ECTS-credits

4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)

Turnus

Die Übung wird in jedem Sommersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

Die Übung baut auf der Vorlesung „AGB-Recht“ auf und begleitet die Vorlesung „Verbraucherprivatrecht“. Es werden umfangreiche Kenntnisse im deutschen Zivilrecht erwartet. In der Übung wird die Technik der Falllösung vermittelt und trainiert.
Die Studierenden sollen die Mechanismen verstehen lernen, mit deren Hilfe wirtschaftlichen Sachzwängen unterworfene Wirtschaftssubjekte vor der Überlegenheit ihres Kontrahenten geschützt werden. Sie sollen vertiefte Kenntnisse erwerben über zivil- und handelsrechtliche Vorkehrungen zur Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit in vertikalen Vertriebsketten.

Anmeldung zur Veranstaltung

Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.

Prüfung

Das Modul „Verbraucherprivatrecht“ endet für deutsche Studierende im Sommersemester mit einer Abschlussklausur, die den Stoff des Wintersemesters und des Sommersemesters umfasst. Für Austauschstudierende wird nach der Übung „AGB-Recht und Verbraucherprivatrecht“ entweder eine gesonderte Klausur oder eine mündliche Prüfung angeboten.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.