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Grund- und Menschenrechte

 

Modul-Bestandteile

Vorlesung / 4 Semesterwochenstunden
Anwendungskurs / 2 Semesterwochenstunden
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der Anwendungskurs besucht werden.

ECTS-credits

8 ECTS-credits für die Vorlesung
(Voraussetzung: bestandene Prüfung)
4 ECTS-credits für den Anwendungskurs
(Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme am Anwendungskurs, nachgewiesen durch eine Teilnahmebestätigung der Dozentin / des Dozenten, und bestandene Prüfung in der Vorlesung)

Turnus

Das Modul wird in jedem Sommersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

Das Modul baut auf dem Modul „Einführung in das Öffentliche Recht“ auf. Es bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über die Entwicklung, Bedeutung und Funktionsweise der Grund- und Menschenrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Anhand einzelner Grundrechte wird den Studierenden die deutsche Grundrechtsdogmatik näher gebracht; Schutzbereiche einzelner Grundrechte und staatliche Eingriffsmöglichkeiten werden unter Einbeziehung wegweisender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts besprochen. Ferner werden die europäischen Menschenrechte, ihre Verankerung in der EMRK und ihr Verhältnis zu den Grund- und Menschenrechten des Grundgesetzes behandelt. Gegenstand des Moduls ist außerdem das Verfassungsprozessrecht, soweit es für die Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten von Bedeutung ist. Im Mittelpunkt steht dabei die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.
In dem Modul sollen die Studierenden die Funktionen der Grund- und Menschenrechte als subjektive Freiheits-, Leistungs- und Teilhaberechte des Individuums gegenüber dem Staat, zugleich als staatliche objektive Wertentscheidungen verstehen lernen. Die Studierenden sollen außerdem das zur Durchsetzung der Grundrechte relevante Prozessrecht (insbesondere die Individualverfassungsbeschwerde) lernen und in die Lage versetzt werden, praktische Fälle prozessual zu beurteilen. Dabei sollen die Technik der Falllösung und der Gutachtenstil erlernt werden.

Anmeldung zum Modul

Für die Vorlesung muss man sich nicht anmelden; der Anwendungskurs ist hingegen anmeldepflichtig. Das Anmeldeverfahren für den Anwendungskurs wird im aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft bei dem jeweiligen Anwendungskurs erläutert. Der Lehrplan für das Sommersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende Februar bis ungefähr Mitte August zur Verfügung.

Prüfung

Die Vorlesung endet mit einer Semesterabschlussklausur. In Ausnahmefällen können Austauschstudierende nach Absprache mit der Dozentin / dem Dozenten eine mündliche Prüfung ablegen. Im Anwendungskurs findet keine Prüfung statt.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Abschlussklausur erfolgt bis zum 31. Mai im Prüfungsbüro. Die Anmeldetermine werden durch Aushang und auf der Homepage des Fachbereichs bekannt gegeben.
Termine für eventuelle mündliche Prüfungen werden direkt zwischen den Austauschstudierenden und der Dozentin / dem Dozenten abgesprochen.