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Europarecht (Vorlesung)

Kursniveau

drittes Studienjahr

Umfang

Das Teilmodul "Europarecht (Vorlesung)" ist der erste Teil eines ganzjährigen Moduls. Das ganzjährige Modul besteht aus:

    • "Europarecht (Vorlesung)" mit 4 Semesterwochenstunden im Wintersemester UND
    • "Europarecht (Übung)" mit 2 Semesterwochenstunden im Sommersemester

ECTS-credits

Für das ganzjährige Modul werden 10 ECTS-credits vergeben.
(Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme an beiden Teilmodulen und bestandene Prüfung)

Besonderheit

Die Prüfung für dieses ganzjährige Modul findet nach dem Sommersemester statt. Studierenden, die nur im Wintersemester an der Freien Universität Berlin studieren, wird empfohlen, das Modul Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes zu absolvieren.

Inhaltliche Überschneidung mit anderen Modulen

Die Vorlesung im Wintersemester und die Übung im Sommersemester sind in den ganzjährigen Modulen

  • Europarecht (Vorlesung) + Europarecht (Übung) für 10 ECTS-credits und
  • Europarecht (Vorlesung & Methodenkurs) + Europarecht (Übung) für 15 ECTS-credits

identisch.

Die Studierenden müssen sich daher entscheiden, ob sie
- das ganzjährige Modul "Europarecht (Vorlesung)" + "Europarecht (Übung)" für 10 ECTS-credits oder
- das ganzjährige Modul "Europarecht (Vorlesung & Methodenkurs)" + "Europarecht (Übung)" für 15 ECTS-credits
besuchen möchten. Der gleichzeitige Besuch beider Veranstaltungen (mit Erwerb von 25 ECTS-credits) ist nicht möglich.

Turnus

Das Teilmodul "Europarecht (Vorlesung)" wird in jedem Wintersemester angeboten.

Lehrform

Im Wintersemester 2022/23 wird die Veranstaltung voraussichtlich in Präsenz unterrichtet.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

siehe elektronisches Vorlesungsverzeichnis

Inhalte

Dieses Teilmodul baut auf dem Modul "Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes" auf und vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft.

Qualifikationsziele

 Die Studentinnen und Studenten erweitern und vertiefen ihre europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul „Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes“ erworben haben. Sie können auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht beurteilen, klassifizieren und entscheiden.

Platzzahlbeschränkung / Teilnehmerbeschränkung

nein (das heißt: alle Studierenden der Rechtswissenschaft, die sich für dieses Teilmodul anmelden, dürfen daran teilnehmen)

Anmeldung zum Modul

via Campus Management
Beginn des Anmeldezeitraums: 4. Oktober 2022, 9 Uhr
Anmeldefrist: 4. November 2022, 24 Uhr

Rücktritt von der Modulanmeldung

via Campus Management
Frist: 4. November 2022, 24 Uhr
Danach ist eine Abmeldung vom Modul nur noch in begründeten Fällen im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.

Prüfungsform

Nach der Fortsetzung des Moduls mit der Veranstaltung "Europarecht (Übung)" im Sommersemester findet eine Klausur statt, die den Stoff des Wintersemesters und den des Sommersemesters umfasst.

Diese Klausur ist eine Spezialklausur für Austauschstudierende. Das heißt, dass sie weniger umfangreich ist als die Klausur, die die regulären Studierenden absolvieren müssen. Bitte teilen Sie dem Professor rechtzeitig mit, dass Sie Austauschstudierende/r sind und dass Sie diese Prüfung ablegen möchten.

Prüfungszeitraum (Angabe ohne Gewähr)

voraussichtlich in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester → Link: Akademischer Kalender

Anmeldung zur Prüfung

Mit der Anmeldung zu diesem Teilmodul in Campus Management sind die Studierenden gleichzeitig zur Prüfung angemeldet.

Abmeldung von der Prüfung

Mit der Abmeldung von diesem Teilmodul sind die Studierenden gleichzeitig von der Prüfung abgemeldet. Eine Abmeldung ist nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Nimmt eine Studierende oder ein Studierender nicht an der Prüfung teil, ohne sich vom Teilmodul abgemeldet zu haben, wird die Prüfung mit "0 Punkte - nicht bestanden" gewertet.

Notenbekanntgabe

Nach der Prüfung im Sommersemester wird es nicht möglich sein, die Note für das ganzjährige Modul in Campus Management einzugeben. Bitte stellen Sie sicher, dass der Professor oder die Professorin Ihre Note per e-mail an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft übermittelt. Diese e-mail muss von einem institutionellen Account (z.B. dem Universitätsaccount, nicht von einem kommerziellen Account wie gmail oder gmx) versendet werden.