Jugendstrafrecht (Übung)
Kursniveau
drittes Studienjahr
Art und Umfang der Lehrveranstaltung
Übung / 2 Stunden pro Woche 14-tägig
[to be confirmed]
Bestandteil des Moduls
Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht (Übung)
[to be confirmed]
ECTS-credits
2,5 (Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme und bestandene Prüfung)
[to be updated]
Turnus
Die Veranstaltung findet in unregelmäßigen Abständen - und wenn, dann im Sommersemester - statt. Im Sommersemester 2026 wird sie angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
siehe elektronisches Vorlesungsverzeichnis
[to be announced]
Inhalte
Die Übung baut auf den Modulen zum Strafrecht aus den ersten fünf Semestern auf. Angemessene Vorkenntnisse im deutschen Strafrecht werden vorausgesetzt. Die Übung dient der Wiederholung, der Reflexion und der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung im Bereich des Jugendstrafrechts. Zur Anwendung kommen dabei das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Fragestellungen zum Verhältnis des Jugendstrafrechts zum allgemeinen Strafrecht.
[to be confirmed]
Qualifikationsziele
Durch die Lösung von Fällen besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Jugendstrafrechts.
Platzzahlbeschränkung / Teilnehmerbeschränkung
nein (das heißt: alle Studierenden der Rechtswissenschaft, die sich für diese Lehrveranstaltung anmelden, dürfen daran teilnehmen)
Anmeldung zur Lehrveranstaltung
via Campus Management
Beginn des Anmeldezeitraums: 1. April 2026, 9 Uhr
Anmeldefrist: April 2026, 24 Uhr[to be announced]
Bitte buchen Sie diese Lehrveranstaltung in Campus Management unter dem Modul mit der Bezeichnung "[tba]". Bitte wählen Sie das gesamte Modul aus, auch wenn Sie nur an dem jugendstrafrechtlichen Teil teilnehmen.
Rücktritt von der Anmeldung
via Campus Management
Frist: April 2026, 24 Uhr[to be announced]
Danach ist eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung nur noch in begründeten Fällen im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.Bitte melden Sie sich nicht vom Modul ab, wenn Sie weiterhin am strafvollzugsrechtlichen Teil teilnehmen möchten.
Prüfungsform
Für reguläre deutsche Studierende wird keine Prüfung angeboten. Austauschstudierende müssen den Professor oder die Professorin fragen, ob sie eine Prüfung ablegen dürfen. Die Prüfung wird voraussichtlich mündlich stattfinden.
Prüfungszeitraum (Angabe ohne Gewähr)
voraussichtlich nach Beendigung des Kurses gegen Ende Juni → Link: Akademischer Kalender
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Professor bzw. mit der Professorin.
Anmeldung zur Prüfung
Mit der Anmeldung zum Modul in Campus Management sind die Studierenden gleichzeitig zur Prüfung angemeldet.
Abmeldung von der Prüfung
Mit der Abmeldung vom Modul sind die Studierenden gleichzeitig von der Prüfung abgemeldet. Eine Abmeldung vom Modul bzw. von der Prüfung ist nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Nimmt eine Studierende oder ein Studierender nicht an der Prüfung teil, ohne sich vom Modul bzw. von der Prüfung abgemeldet zu haben, wird die Prüfung mit "0 Punkte - nicht bestanden" gewertet.
Notenbekanntgabe
Es ist nicht möglich, die Noten für dieses Modul in Campus Management einzugeben. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass der Professor bzw. die Professorin Ihre Note per e-mail an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft übermittelt. Diese e-mail muss von einem institutionellen Account (z.B. dem Universitätsaccount, nicht von einem kommerziellen Account wie gmail oder gmx) versendet werden.