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Kollektivarbeitsrecht (Vorlesung)

Kursniveau

drittes Studienjahr

Art und Umfang des Moduls

Vorlesung / 4 Semesterwochenstunden

ECTS-credits

5 (Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme und bestandene Prüfung)

Lehrform

Im Wintersemester 2023/24 wird dieses Modul in Präsenz unterrichtet.

Turnus

Das Modul wird in jedem Wintersemester angeboten.

Inhaltliche Überschneidung mit anderen Modulen

Dieses Modul ist identisch mit der Vorlesung aus dem Modul "Kollektivarbeitsrecht (Vorlesung & Methodenkurs)". Die Studierenden müssen sich daher entscheiden, ob sie
- das Modul "Kollektivarbeitsrecht (Vorlesung)" für 5 ECTS-credits oder
- das Modul "Kollektivarbeitsrecht (Vorlesung & Methodenkurs)" für 7 ECTS-credits
besuchen möchten. Der gleichzeitige Besuch beider Module (mit Erwerb von 12 ECTS-credits) ist nicht zulässig.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

siehe elektronisches Vorlesungsverzeichnis

Inhalte

Das Modul gibt einen umfassenden Überblick über die Bereiche des Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts sowie der Arbeitnehmermitbestimmung. Aus dem Bereich des Tarifvertragsrechts werden insbesondere Grundfragen des Koalitionsrechts, die Arten von Tarifverträgen, ihre Rechtsnatur und der Umgang mit fehlerhaften Tarifverträgen, die Frage des Geltungsbereichs von Tarifverträgen, der Dritterstreckung des Tarifrechts und damit verbundene verfassungs- und europarechtliche Fragen sowie das Verhältnis von Tarif- und Betriebsautonomie behandelt. Aus dem Bereich des Arbeitskampfrechts werden insbesondere die Erscheinungsformen, Rechtsgrundlagen und rechtlichen Folgen des Arbeitskampfes thematisiert. Außerdem gibt das Modul aus dem Bereich der Arbeitnehmermitbestimmung einen Überblick über die Formen der Mitbestimmung bei privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitgebern. Es behandelt insbesondere vertieft das Betriebsverfassungsrecht, skizziert das Einigungsstellenverfahren sowie das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und behandelt in Grundzügen die unternehmerische Mitbestimmung sowie die betriebliche Mitbestimmung im öffentlichen und kirchlichen Bereich.

Qualifikationsziele

Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über das kollektive Arbeitsrecht darstellen. Die Studentinnen und Studenten können beschreiben, welche kollektiven Verfahren Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Gestaltung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zur Verfügung stehen und die Bedeutung der verschiedenen Typen von Gruppenbeteiligungen im nationalen und europäischen Arbeitsrecht interpretieren. Sie können darüber hinaus die Relevanz des Tarif- und Mitbestimmungsrechts für die Gestaltung der Standortbedingungen in der EU und in Deutschland, aber auch für die Ausgestaltung einzelner Arbeitsbedingungen interpretieren.

Platzzahlbeschränkung / Teilnehmerbeschränkung

nein (das heißt: alle Studierenden der Rechtswissenschaft, die sich für dieses Modul anmelden, dürfen daran teilnehmen)

Anmeldung zum Modul

via Campus Management
Beginn des Anmeldezeitraums: 2. Oktober 2023, 9 Uhr
Anmeldefrist: 3. November 2023, 24 Uhr

Bitte buchen Sie für das Modul "Kollektivarbeitsrecht (Vorlesung)" nur die Vorlesung und nicht aus Versehen auch noch zusätzlich den Methodenkurs.

Rücktritt von der Modulanmeldung

via Campus Management
Frist: 3. November 2023, 24 Uhr
Danach ist eine Abmeldung vom Modul nur noch in begründeten Fällen im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.

Prüfungsform

Für reguläre Studierende wird keine Prüfung angeboten. Austauschstudierende müssen die Professorin oder den Professor fragen, ob sie eine Prüfung ablegen dürfen. Die Prüfungsform wird durch die Professorin bzw. den Professor festgelegt.

Prüfungszeitraum (Angabe ohne Gewähr)

voraussichtlich in der letzten Woche der Vorlesungszeit → Link: Akademischer Kalender

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Professor bzw. mit der Professorin.

Anmeldung zur Prüfung

Mit der Anmeldung zum Modul in Campus Management sind die Studierenden gleichzeitig zur Prüfung angemeldet.

Abmeldung von der Prüfung

Mit der Abmeldung vom Modul sind die Studierenden gleichzeitig von der Prüfung abgemeldet. Eine Abmeldung vom Modul bzw. von der Prüfung ist nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Nimmt eine Person nicht an der Prüfung teil, ohne sich vom Modul bzw. von der Prüfung abgemeldet zu haben, wird die Prüfung mit "0 Punkte - nicht bestanden" gewertet.

Notenbekanntgabe

Es ist nicht möglich, die Noten für dieses Modul in Campus Management einzugeben. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass der Professor bzw. die Professorin Ihre Note per e-mail an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft übermittelt. Diese e-mail muss von einem institutionellen Account (z.B. dem Universitätsaccount, nicht von einem kommerziellen Account wie gmail oder gmx) versendet werden.