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Individualarbeitsrecht (Vorlesung & Methodenkurs)

Kursniveau

drittes Studienjahr

Art und Umfang des Moduls

Vorlesung / 4 Semesterwochenstunden
Methodenkurs / 2 Semesterwochenstunden
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der Methodenkurs belegt werden.

ECTS-credits

7 (Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme und bestandene Prüfung)

Lehrform

Im Wintersemester 2023/24 wird das Modul voraussichtlich in Präsenz unterrichtet.

Turnus

Das Modul wird in jedem Wintersemester angeboten.

Inhaltliche Überschneidung mit anderen Modulen

Die Vorlesung aus diesem Modul ist identisch mit dem Modul "Individualarbeitsrecht (Vorlesung)". Die Studierenden müssen sich daher entscheiden, ob sie
- das Modul "Individualarbeitsrecht (Vorlesung)" für 5 ECTS-credits oder
- das Modul "Individualarbeitsrecht (Vorlesung & Methodenkurs)" für 7 ECTS-credits
besuchen möchten. Der gleichzeitige Besuch beider Module (mit Erwerb von 12 ECTS-credits) ist nicht zulässig.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

siehe elektronisches Vorlesungsverzeichnis

Inhalte

Das Modul behandelt aus dem individuellen Arbeitsrecht die Rechtsquellen des Arbeitsrechts, die arbeitsrechtlichen Bezüge des Antidiskriminierungsrechts (AGG), Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen und dem Abschluss und die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Behandelt werden insbesondere auch Fragen der Regelungen zum Arbeitslohn, zum Lohn ohne Arbeit (insbesondere dort die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), zur Haftung im Arbeitsverhältnis und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung mit den wichtigsten mit der Kündigung im Zusammenhang stehenden Fragen. Außerdem werden das Recht des Betriebsübergangs, Grundzüge der Rechtsfolgen bei Insolvenz des Unternehmens und Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens thematisiert. Des Weiteren werden die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts, die Umsetzung des europäischen Arbeitsrechts in innerstaatliches Recht und die grundlegenden Rechtsvorschriften des europäischen Arbeitsrechts (aus dem gemeinschaftsrechtlichen Primär- und Sekundärrecht) behandelt. Besonders werden die Auswirkungen von Entscheidungen des EuGH auf das nationale Recht beleuchtet. Ferner werden aus den Bereichen des transnationalen Arbeitsrechts und des internationalen Privatrechts der Arbeitsbeziehungen die elementaren Grundzüge behandelt.

Qualifikationsziele

Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über das in einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen enthaltene und stark durch Rechtsprechung geprägte Arbeitsrechtsvertragsrecht darstellen. Die Studentinnen und Studenten können die rechtlichen Rahmenbedingungen interpretieren, in der sich Arbeit in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland vollzieht. Aufgrund der in den Modulen vermittelten rechtlichen Kenntnisse können die Studentinnen und Studenten praktische Fälle aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts sachgerecht lösen und sind so auf einen Berufseinstieg in die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet. Insbesonderedurch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Individualarbeitsrechts anwenden.

Teilnahmebeschränkung / Platzbeschränkung

nein (das heißt: alle Studierenden der Rechtswissenschaft, die sich für dieses Modul anmelden, dürfen daran teilnehmen)

Anmeldung zum Modul

Zur Kursanmeldung nutzen Sie bitte Campus Management. Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich für zwei Modulbestandteile, nämlich die Vorlesung und den Methodenkurs, anmelden müssen.

Anmeldezeitraum: 2. Oktober 2023, 9 Uhr - 3. November 2023

Abmeldung vom Modul

Zur Abmeldung von diesem Modul nutzen Sie bitte Campus Management. Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich von zwei Modulbestandteilen, nämlich der Vorlesung und dem Methodenkurs, abmelden müssen.

regulärer Abmeldezeitraum: 2. Oktober 2023, 9 Uhr - 3. November 2023

Danach ist eine Abmeldung vom Kurs nur noch in begründeten Fällen im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. 

Prüfungsform

Für reguläre Studierende wird keine Prüfung angeboten.

Austauschstudierende müssen die Professorin bzw. den Professor in der Vorlesung fragen, ob sie eine Prüfung ablegen dürfen. Die Prüfungsform wird durch die Professorin bzw. den Professor festgelegt.

Im Methodenkurs findet keine Prüfung statt.

Prüfungszeitraum (Angabe ohne Gewähr)

voraussichtlich in der letzten Woche der Vorlesungszeit → Link: Akademischer Kalender

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Professor bzw. mit der Professorin.

Anmeldung zur Prüfung

Mit der Anmeldung zum Modul in Campus Management sind die Studierenden gleichzeitig zur Prüfung angemeldet.

Abmeldung von der Prüfung

Mit der Abmeldung vom Modul sind die Studierenden gleichzeitig von der Prüfung abgemeldet. Eine Abmeldung vom Modul ist nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Nimmt eine Person nicht an der Prüfung teil, ohne sich vom Modul abgemeldet zu haben, wird die Prüfung mit "0 Punkte - nicht bestanden" bewertet.

Notenbekanntgabe

Es ist nicht möglich, die Noten für dieses Modul in Campus Management einzugeben. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass der Professor bzw. die Professorin Ihre Note per e-mail an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft übermittelt. Diese e-mail muss von einem institutionellen Account (z.B. dem Universitätsaccount, nicht von einem kommerziellen Account wie gmail oder gmx) versendet werden.