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Allgemeines Steuerrecht (Übung)

Kursniveau

drittes Studienjahr 

 Art und Umfang des Moduls

Übung / 2 Semesterwochenstunden

ECTS-credits

6 (Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme und bestandene Prüfung)

Lehrform

Diese Übung wird im Sommersemester 2024 in Präsenz gelehrt.

Turnus

Das Modul wird in jedem Sommersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

siehe elektronisches Vorlesungsverzeichnis

Inhalte

Das Modul baut auf den Lehrveranstaltungen zum Allgemeinen Steuerrecht des vorangegangenen Wintersemesters auf. Es dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung in Bezug auf die Thematiken des Allgemeinen Steuerrechts. Diese Thematiken beinhalten einen einführenden Überblick über die Systematik des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts und des Steuerverfahrensrechts. Die europa- und verfassungsrechtlichen Determinanten werden einbezogen. Im Mittelpunkt stehen die Steuerpflicht, das Objekt und die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Den Schwerpunkt bilden die Qualifikation und die Ermittlung der Überschusseinkünfte. Zudem werden die Grundbegriffe des Steuerrechtsverhältnisses und die Durchführung der Besteuerung, insbesondere der Steuerverwaltungsakt, das Festsetzungs- und Ermittlungsverfahren sowie der Rechtsschutz in Steuersachen thematisiert.

Qualifikationsziele

Durch die Lösung von Fällen besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Allgemeinen Steuerrechts und können diese in Bezug auf die oben genannten Thematiken anwenden. 

Platzzahlbeschränkung / Teilnehmerbeschränkung

nein (das heißt: alle Studierenden der Rechtswissenschaft, die sich für dieses Modul anmelden, dürfen daran teilnehmen)

Anmeldung zum Modul

via Campus Management
Beginn des Anmeldezeitraums: 2. April 2024, 9 Uhr
Anmeldefrist: 3. Mai 2024, 24 Uhr

Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich für die Übung mit 6 ECTS Credits und nicht für das Colloquium mit 5 ECTS Credits anmelden. 

Rücktritt von der Modulanmeldung

via Campus Management
Frist: 3. Mai 2024, 24 Uhr
Danach ist eine Abmeldung vom Modul nur noch in begründeten Fällen im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.

Prüfungsform

Für reguläre Studierende wird keine Prüfung angeboten. Austauschstudierende müssen den Professor bzw. die Professorin fragen, ob sie eine Prüfung ablegen dürfen. Die Prüfungsform wird durch den Professor bzw. die Professorin festgelegt. In der Vergangenheit handelte es sich um eine mündliche Prüfung.

Prüfungszeitraum (Angabe ohne Gewähr)

voraussichtlich in der letzten Woche der Vorlesungszeit → Link: Akademischer Kalender

Anmeldung zur Prüfung

Mit der Anmeldung zum Modul in Campus Management sind die Studierenden gleichzeitig zur Prüfung angemeldet.

Abmeldung von der Prüfung

Mit der Abmeldung vom Modul sind die Studierenden gleichzeitig von der Prüfung abgemeldet. Eine Abmeldung vom Modul ist nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Nimmt eine Studierende oder ein Studierender nicht an der Prüfung teil, ohne sich vom Modul abgemeldet zu haben, wird die Prüfung mit "0 Punkte - nicht bestanden" gewertet.

Notenbekanntgabe

Es ist nicht möglich, die Noten für dieses Modul in Campus Management einzugeben. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass der Professor bzw. die Professorin Ihre Note per e-mail an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft übermittelt. Diese e-mail muss von einem institutionellen Account (z.B. dem Universitätsaccount, nicht von einem kommerziellen Account wie gmail oder gmx) versendet werden.