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Staatshaftungsrecht Vertiefung

Kursniveau

zweites bis viertes Studienjahr

Kursart und Kursumfang

Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden

ECTS-credits

2,5 (Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme und bestandene Prüfung)

Lehrform

Diese Veranstaltung wird im Sommersemester 2024 als Präsenzveranstaltung durchgeführt.

Turnus

Die Veranstaltung findet in unregelmäßigen Abständen statt. Im Sommersemester 2024 wird sie angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

siehe elektronisches Vorlesungsverzeichnis

Inhalt

Das Staatshaftungsrecht befasst sich mit der Frage, wann der Staat aufgrund öffentlichen Rechts für rechtswidriges Handeln und ggf. sogar für rechtmäßiges Verhalten einstehen muss, etwa durch Schadensersatzleistung oder Wiederherstellung des früheren Zustands. Behandelt werden insbesondere der Amtshaftungsanspruch, Ansprüche aus Enteignung und andere Ansprüche wegen Eigentumsbeeinträchtigung, Aufopferungsansprüche, Ansprüche aus dem ASOG sowie öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsansprüche. Es mangelt an einer zentralen Kodifikation; die Anspruchsgrundlagen finden sich u.a. in den Grundrechten, im BGB, einzelnen öffentlich-rechtlichen Normen und allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Hinzu kommen europarechtliche Einflüsse. Dies führt zu einer starken richterrechtlichen Prägung des Staatshaftungsrechts.

Teilnahmebeschränkung / Platzbeschränkung

nein (das heißt: alle Studierenden der Rechtswissenschaft, die sich für diese Lehrveranstaltung anmelden, dürfen daran teilnehmen)

Anmeldung zur Lehrveranstaltung

über Campus Management

Sie finden diesen Kurs unter den Modulen

  • Fakultatives Lehrangebot im Aufbaubereich und
  • Fakultatives Lehrangebot im SB 6

Bitte beachten Sie, dass Sie aus technischen Gründen nur eine einzige Lehrveranstaltung unter jedem dieser Module buchen können.

Anmeldezeitraum: 2. April 2024, 9 Uhr - 3. Mai 2024, 24 Uhr

Abmeldung von der Lehrveranstaltung

via Campus Management

regulärer Abmeldezeitraum: 2. April 2024, 9 Uhr - 3. Mai 2024, 24 Uhr

Danach ist eine Abmeldung vom Kurs nur noch in begründeten Fällen im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. 

Prüfungsart und -dauer

Für reguläre deutsche Studierende wird keine Prüfung angeboten. Austauschstudierende müssen den Professor bzw. die Professorin fragen, ob sie eine Prüfung ablegen dürfen. Die Prüfungsform wird durch den Professor bzw. die Professorin festgelegt.

Prüfungszeitraum

Die Prüfung findet voraussichtlich während der letzten Woche der Vorlesungszeit statt. → Link: Akademischer Kalender

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Professor bzw. mit der Professorin.

Anmeldung zur Prüfung

Mit der Anmeldung zu diesem Kurs in Campus Management sind die Studierenden gleichzeitig zur Prüfung angemeldet.

Abmeldung von der Prüfung

Mit der Abmeldung von der Lehrveranstaltung in Campus Management sind die Studierenden gleichzeitig von der Prüfung abgemeldet. Eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung bzw. Prüfung ist nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Nimmt eine Studierende oder ein Studierender nicht an der Prüfung teil, ohne sich in Campus Management von der Lehrveranstaltung bzw. Prüfung abgemeldet zu haben, wird die Prüfung mit "0 Punkte - nicht bestanden" gewertet.

Notenbekanntgabe

Es ist nicht möglich, die Noten für dieses Modul in Campus Management einzugeben. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass der Professor oder die Professorin Ihre Note per e-mail an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft übermittelt. Diese e-mail muss von einem institutionellen Account (z.B. dem Universitätsaccount, nicht von einem kommerziellen Account wie gmail oder gmx) versendet werden.