Sprachkenntnisse für ein Auslandsstudium am Fachbereich Rechtswissenschaft
Empfohlenes Sprachniveau für ein Studium am Fachbereich Rechtswissenschaft
Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entweder in Deutsch und/oder in Englisch
Nachweis von Sprachkenntnissen an der Freien Universität Berlin
Die Freie Universität Berlin prüft das Sprachniveau von Austauschstudierenden vor deren Ankunft nicht, sondern vertraut ihren Partneruniversitäten, nur Studierende auszuwählen, die Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 besitzen.
Nachweis von Sprachkenntnissen an der Heimatuniversität
Ob Sie das Niveau B 2 an Ihrer Heimatuniversität bereits im Winter oder Frühjahr, zum Zeitpunkt der Bewerbung für Ihren Auslandsaufenthalt, oder erst im Sommer oder Herbst, zum Zeitpunkt Ihrer Abreise aus dem Heimatland, nachweisen müssen, erfragen Sie bitte an Ihrer Heimatuniversität.
Zulassung zum Studium an der FU mit geringeren Sprachkenntnissen
Austauschstudierende werden auch dann durch die Freie Universität zugelassen, wenn sie ihr Sprachniveau nicht durch einen Sprachnachweis belegen können oder wenn der Sprachnachweis ein geringeres Sprachniveau ausweist. Sollte bei der Anmeldung zum Studium an der Freien Universität Berlin im Frühjahr bzw. Sommer vor dem Auslandsaufenthalt kein Sprachzertifikat vorhanden sein, können Sie im Online-Portal eine Selbsteinschätzung abgeben.