Sprachkenntnisse für ein Auslandsstudium am Fachbereich Rechtswissenschaft
Empfohlenes Sprachniveau für ein Studium am Fachbereich Rechtswissenschaft
Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entweder in Deutsch und/oder in Englisch
Nachweis von Sprachkenntnissen an der Freien Universität Berlin
Die Freie Universität Berlin prüft das Sprachniveau von Austauschstudierenden nicht, wenn die Austauschstudierenden von ihrer Heimatuniversität nominiert werden. Das Incoming-Büro der Freien Universität Berlin vertraut den Partneruniversitäten, nur Studierende auszuwählen, die Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 besitzen.
Nachweis von Sprachkenntnissen an der Heimatuniversität
Ob Sie das Niveau B 2 an Ihrer Heimatuniversität zum Zeitpunkt der Bewerbung für Ihren Auslandsaufenthalt nachweisen müssen, erfragen Sie bitte an Ihrer Heimatuniversität.
Zulassung zum Studium an der FU mit geringeren Sprachkenntnissen
Bei der Anmeldung der Austauschstudierenden zum Studium an der Freien Universität Berlin einige Monate vor dem Auslandsaufenthalt sollen die zukünftigen Austauschstudierenden einen Sprachnachweis vorlegen. Sollte kein Sprachzertifikat vorhanden sein, können die Studierenden im Online-Portal eine Selbsteinschätzung abgeben. Austauschstudierende werden auch dann durch die Freie Universität zugelassen, wenn sie ihr Sprachniveau nicht durch einen Sprachnachweis belegen können oder wenn der Sprachnachweis ein geringeres Sprachniveau ausweist.