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Praktikum im Ausland

U.S. Supreme Court

U.S. Supreme Court
Bildquelle: Jin-Sa Jun

Das im Rahmen des juristischen Studiums vorgesehene Praktikum kann sowohl im Inland als auch im Ausland abgeleistet werden.

Inhalte und Organisation

Wie bei jedem Inlandspraktikum sind auch im Falle eines Auslandspraktikums die Hinweise im „Merkblatt über die Durchführung der praktischen Studienzeiten in der Juristenausbildung“ des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) zu beachten: https://www.berlin.de/sen/justiz/juristenausbildung/juristische-pruefungen/artikel.263680.php

Praktikumszeiten

Studierende der Rechtswissenschaft sind auch bei einem Auslandspraktikum an die vorlesungsfreie Zeit gebunden, sofern das Praktikum als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung dienen soll. Wird das Praktikum im Anschluss an einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Gastuniversität absolviert, gilt das Studienzeitende an der Gastuniversität als Beginn der vorlesungsfreien Zeit.
Dieses Studienzeitende muss dokumentiert und dem GJPA Berlin/Brandenburg bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nachgewiesen werden.
Bitte drucken Sie dazu

  • entweder eine Webseite der Gastuniversität mit den Vorlesungszeiten mit dem entsprechenden Link als Quellenangabe aus 
  • oder lassen Sie sich Ihr Studienzeitende vom Prüfungsbüro oder vom Internationalen Büro der Gastuniversität mit Stempel und Original-Unterschrift bescheinigen. Wenn Sie an einer Gasthochschule in Europa studieren und sich nach Ihrem Auslandsaufenthalt ohnehin die Erasmus-Confirmation für die Abrechnung des Erasmus-Mobilitätszuschusses ausstellen lassen müssen, können Sie sich das Formular gleich zweimal ausfüllen lassen, einmal für das zentrale Erasmus-Büro der FU Berlin und einmal für das GJPA Berlin/Brandenburg.

Wird für ein Auslandspraktikum ein Urlaubssemester eingelegt, kann dieses (während der Vorlesungszeit stattfindende) Praktikum vom GJPA als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung anerkannt werden. Dieses Urlaubssemester führt jedoch nicht zur Unterbrechung des Meldefristverlaufs für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung!

Versicherungen für Auslandspraktika

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des FU Career Services.

Weiterführende Themen

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