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Scheine und weitere Teilnahmegründe

 

Für die Teilnahme am Moot Court werden drei Scheine erteilt:

  • Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen (§ 18 StO 2007)
  • Nachweis der Fremdsprachenkompetenz (§ 14 StO 2007)
  • Seminarschein nach alter Studienordnung (§ 1 I 1 Nr. 2 c JAG in der Fassung vom 4.11.93, § 6 I Nr. 11 JAO in der Fassung vom 5.10.98) für Nebenfachstudierende und ausländische Studierende

 

Die Teilnahme am Jessup Moot Court bringt außerdem etliche weitere Vorteile:

  • Arbeit im Team (auf Englisch)
  • Die einmalige Möglichkeit, einen Fall aus anwaltlicher Perspektive zu beurteilen und vor Gericht zu vertreten
  • Eine Anrechnung des Semesters auf den Freischuss für die 1. jur. Staatsprüfung
  • Vertiefte Beschäftigung mit aktuellen völkerrechtlichen Fragestellungen und damit eine exzellente Vorbereitung auf den Schwerpunkt 7
  • Stark verbesserte Rhetorik und Argumentationstechnik
  • Ein Highlight im Lebenslauf