Scheine und weitere Teilnahmegründe
Für die Teilnahme am Moot Court werden drei Scheine erteilt:
- Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen (§ 18 StO 2007)
- Nachweis der Fremdsprachenkompetenz (§ 14 StO 2007)
- Seminarschein nach alter Studienordnung (§ 1 I 1 Nr. 2 c JAG in der Fassung vom 4.11.93, § 6 I Nr. 11 JAO in der Fassung vom 5.10.98) für Nebenfachstudierende und ausländische Studierende
Die Teilnahme am Jessup Moot Court bringt außerdem etliche weitere Vorteile:
- Arbeit im Team (auf Englisch)
- Die einmalige Möglichkeit, einen Fall aus anwaltlicher Perspektive zu beurteilen und vor Gericht zu vertreten
- Eine Anrechnung des Semesters auf den Freischuss für die 1. jur. Staatsprüfung
- Vertiefte Beschäftigung mit aktuellen völkerrechtlichen Fragestellungen und damit eine exzellente Vorbereitung auf den Schwerpunkt 7
- Stark verbesserte Rhetorik und Argumentationstechnik
- Ein Highlight im Lebenslauf