Springe direkt zu Inhalt

Teaching Staff Mobility außerhalb Europas im Erasmus+ weltweit Programm

Kurzlehraufenthalt an der Universidad Nacional Autónoma de México

Kurzlehraufenthalt an der Universidad Nacional Autónoma de México
Bildquelle: Johannes Lindmeier

Zielgruppen

    • Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Professorinnen und Professoren
    • Lehrbeauftragte
    • Promovierende mit einem Anstellungsvertrag an der Freien Universität Berlin

der Freien Universität Berlin


Zielländer und -universitäten

Die Zielländer und -universitäten ändern sich von Jahr zu Jahr. Aktuelle Informationen: siehe Seite der Abteilung Internationales der Freien Universität Berlin

Bei den Gastuniversitäten handelt es sich um Partneruniversitäten der Freien Universität Berlin auf der zentralen Ebene, für die nicht zwingend gleichzeitig ein Partnerschaftsabkommen mit dem Fachbereich Rechtswissenschaft bestehen muss.


Reisedauer und -zeitraum

in der Regel im Zeitraum September bis Mitte Juli

Kurzlehraufenthalte sind auf eine Regeldauer von einer Woche angelegt.


Mögliche Ziele und Ergebnisse eines Erasmus-Kurzlehraufenthalts

    • Kontaktaufnahme zu Kolleginnen und Kollegen mit ähnlichen Forschungsinteressen
    • Vertiefung bereits bestehender Kontakte
    • Erwerb von Lehrerfahrung im Ausland
    • Kennenlernen neuer didaktischer Methoden
    • Entwicklung gemeinsamer Lehrformate
    • Vorbereitung gemeinsamer Publikationen oder Forschungsprojekte
    • Gründung neuer Partnerschaften für den Studierendenaustausch

 

Lehrverpflichtung während eines Erasmus-Kurzlehraufenthalts

mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche
Sollte durch den Gastlehraufenthalt die ordnungsgemäße Durchführung von Lehrveranstaltungen an der Freien Universität Berlin beeinträchtigt werden, muss die Lehre entweder nachgeholt oder durch eine Vertretung durchgeführt werden.


Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität

Alle Vereinbarungen (Reisetermin, Vortragsthemen usw.) werden direkt zwischen der Gastdozentin bzw. dem Gastdozenten und der Gasthochschule getroffen und in einer Mobilitätsvereinbarung (= Formular des Erasmus-Programms) schriftlich festgehalten.

Die Vortragsthemen werden von dem oder der Gastdozierenden vorgeschlagen und von der fachlichen Betreuung an der Gasthochschule bestätigt oder modifiziert. Bei einmaligen Vorträgen sollte es sich um ein abgeschlossenes und nicht zu spezielles Thema – möglichst mit internationaler Ausrichtung – handeln. In einigen Fällen werden Vorträge des Gastdozenten bzw. der Gastdozentin auch in reguläre Vorlesungen oder Seminare eingebunden.


Beantragung der Erasmus-Förderung

siehe Seite der Abteilung Internationales der Freien Universität Berlin


Fördermodalitäten

Die Förderung beläuft sich auf die Erstattung von Aufwendungen. Diese erfolgt über Pauschalen, die von der Europäischen Kommission festgelegt wurden. Die Fahrtkosten berechnen sich nach der Distanz zum Zielort und die Aufenthaltskosten nach den Tagen mit Lehrtätigkeit. Tage, die ausschließlich der An- oder Abreise dienen, fallen nicht in den Förderzeitraum.

Detaillierte Informationen: siehe Seite der Abteilung Internationales der Freien Universität Berlin