Springe direkt zu Inhalt

Kurzlehraufenthalte an Partnerfakultäten in Europa im Rahmen des Erasmus-Programms oder des Swiss-European-Mobility Programmes

In Istanbul haben Dozierende der FU die Wahl zwischen drei verschiedenen Gastuniversitäten.

In Istanbul haben Dozierende der FU die Wahl zwischen drei verschiedenen Gastuniversitäten.
Bildquelle: Philipp Germelmann

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Professorinnen und Professoren, immatrikulierte Doktorandinnen und Doktoranden sowie Lehrbeauftragte der Freien Universität Berlin können eine durch das Erasmus-Programm oder durch das Swiss-European Mobility Programme geförderte Kurzzeitdozentur (sog. Teaching Staff Mobility) an einer unserer Erasmus-Partnerfakultäten in Europa wahrnehmen.

Dabei können Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen mit ähnlichen Forschungsinteressen geknüpft oder bereits bestehende Kontakte vertieft werden.

Darüber hinaus gibt das Teaching Staff Mobility-Programm die Möglichkeit, Lehrerfahrung im Ausland zu erwerben und neue didaktische Methoden kennenzulernen.

Gastuniversitäten

An welchen Partnerfakultäten eine Kurzzeitdozentur möglich ist, wird auf der Seite Partnerfakultäten für Kurzlehraufenthalte beschrieben.

 Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist auf der Webseite der Abteilung Internationales der Freien Universität Berlin erläutert (siehe "Links zum Thema" am unteren Rand dieser Webseite, Link "Fördermodalitäten und Antragsverfahren"). Die Einreichung von Anträgen ist fortlaufend möglich, sollte aber mit einigen Monaten Vorlauf erfolgen.

Fördermodalitäten

Die Förderung beläuft sich auf die Erstattung von Aufwendungen. Diese erfolgt über Pauschalen, die von der Europäischen Kommission festgelegt wurden. Die Fahrtkosten berechnen sich nach der Distanz zum Zielort. Die Aufenthaltskosten werden für Tage mit Lehrtätigkeit sowie für einen Anreisetag und einen Abreisetag erstattet, sofern diese nicht mit den Unterrichtstagen zusammenfallen.

Detaillierte Informationen sind auf der Webseite der Abteilung Internationales der Freien Universität Berlin verfügbar (siehe "Links zum Thema" am unteren Rand dieser Webseite, Link "Fördermodalitäten und Antragsverfahren").

Kontaktaufnahme mit der Partnerfakultät

Bestehen noch keine persönlichen Kontakte auf der wissenschaftlichen Ebene, dann stellt das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft gern den Kontakt zum Internationalen Büro an der Gastuniversität her. Im Anschluss daran werden alle Vereinbarungen (Reisetermin, Vortragsthemen usw.) direkt zwischen dem Gastdozenten oder der Gastdozentin und der Gasthochschule getroffen. Die Partneruniversitäten sind in der Regel bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft behilflich, stellen Bibliotheksarbeitsplätze zur Verfügung und bemühen sich, Kontakte zu den gewünschten Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern zu vermitteln.

Reisedauer und Lehrverpflichtung

Gastlehraufenthalte an unseren Partnerhochschulen sind im Zeitraum September bis Mitte Juli eines jeden Jahres möglich.

Kurzlehraufenthalte sind auf eine Regeldauer von einer Woche angelegt, können jedoch auch für kürzere Zeiträume geplant werden, solange die Mindestdauer von 2 Tagen nicht unterschritten wird. Kurzlehraufenthalte, die den Zeitraum von einer Woche überschreiten, müssen gesondert begründet werden.

Mit der Erasmus-Partnerschaftsreise ist eine Lehrtätigkeit von mindestens acht Unterrichtsstunden pro Aufenthaltswoche verbunden.

Die Vortragsthemen werden von dem Gastdozenten bzw. von der Gastdozentin vorgeschlagen und von dem fachlichen Betreuer oder der Betreuerin an der Gasthochschule bestätigt oder in Übereinkunft modifiziert. Bei einmaligen Vorträgen sollte es sich um ein abgeschlossenes und nicht zu spezielles Thema – möglichst mit internationaler Ausrichtung – handeln. In einigen Fällen werden Vorträge des Gastdozenten bzw. der Gastdozentin auch in reguläre Vorlesungen oder Seminare eingebunden. Möglich wäre auch, einen Einführungskurs in das deutsche Recht oder in die deutsche Rechtsterminologie für die Studierenden der Gasthochschule anzubieten, die im darauf folgenden akademischen Jahr an einer deutschen Hochschule studieren werden.

Sollte durch den Gastlehraufenthalt die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrveranstaltungen an der Freien Universität Berlin beeinträchtigt werden, muss der Gastdozent oder die Gastdozentin die Lehrtätigkeit entweder nachholen oder sich vertreten lassen.