Lange Nacht der Wissenschaften 2007
Lange Nacht der Wissenschaften am 09. Juni 2007 Fachbereich Rechtswissenschaft
Recht und KunstDozent/in: Prof. Dr. Heike Krieger und Prof. Dr. Christian Armbrüster Veranstaltungsort: Fachbereich Rechtswissenschaft, Van´t-Hoff-Str. 8, Raum 211 Veranstaltungsbeginn: 20 Uhr Dauer: ca. 90 Minuten Themenbeschreibung: Recht hat vielfältige Berührungspunkte zu Kunst. Einer davon betrifft Kunstschätze, die auf Abwegen sind, etwa infolge von Kriegsereignissen, Auftragsdiebstählen oder illegalem Export. Zu welchen Problemen es hierdurch kommen kann, zeigte sich jüngst etwa an der Causa Kirchner: Im Juli 2006 gab das Land Berlin das Gemälde „Berliner Straßenszene (1913)“ von Ernst Ludwig Kirchner an die Erbin der jüdischen Sammlerfamilie Hess zurück. Die umstrittene Restitution eines der bedeutendsten Werke des Brücke-Museums Berlin hat die Diskussion neu entfacht. Die Veranstaltung greift diesen und einige weitere konkrete Fälle auf und geht der Frage nach, wie das Rechtssystem Kunstschätze vor solchen Verschiebungen schützt, welchen Beitrag es zur Bewahrung kultureller Identitäten leistet und wo es an Grenzen stößt. Dabei wird insbesondere auch ein Blick über den Tellerrand der eigenen Rechtsordnung hinaus auf ausländische, europäische und internationale Regeln wie etwa die UNESCO-Kulturgüterschutz-Konvention von 1970 geworfen. Diese Konvention, deren Umsetzung in Deutschland derzeit ansteht, soll den Handel mit gestohlenem oder unrechtmäßig ausgeführtem Kulturgut eindämmen. Veranstaltungsrahmen: ca. 90 Minuten Kurzvorträge und Diskussion mit Prof. Dr. Heike Krieger und Prof. Dr. Christian Armbrüster zu den verschiedenen Problemkreisen anhand von Fallbeispielen, untermalt durch Wandprojektionen „streitbefangener“ Kunstwerke.
Immer Ärger mit der Versicherung- alltägliche Probleme aus dem PrivatversicherungsrechtDozent/in: Dr. Dominik Klimke/ Dr. Arnold Lehmann-Richter Veranstaltungsort: Fachbereich Rechtswissenschaft, Van´t-Hoff-Str. 8, Hörsaal III Veranstaltungsbeginn: 20 Uhr Dauer: ca. 40 Minuten Beschreibung: In Deutschland gibt es fast eine halbe Milliarde private Versicherungsverhältnisse. Ob Kranken-, Kraftfahrzeug-, Hausrat- oder Lebensversicherung - jeder Bundesbürger hat durchschnittlich fast sechs Versicherungsverträge abgeschlossen. Entsprechend vielfältig sind die Rechtsprobleme, die sich im Versicherungsrecht stellen können: Die Waschmaschine verursacht eine Überschwemmung – deckt eine Versicherung die Schäden? Dem Versicherungsnehmer wird auf Gran Canaria Schmuck gestohlen - ersetzt das der Hausratversicherer oder braucht man dafür eine Reiseversicherung? Was ist, wenn in der Schadensanzeige ein Schmuckstück vergessen wurde? Zahlt die Hausratversicherung, wenn ich das Fenster auf Kippe gelassen und dadurch einen Einbruch ermöglicht habe? Die Veranstaltung soll Versicherungsnehmer über ihre Rechte aufklären und typische Streitfälle allgemeinverständlich darstellen.
Das Sterbeglöckchen der Freiheit? Recht und Kognitionswissenschaften –Ein Rechtsphilosophisches NachtcaféDozent/in: PD. Dr. Matthias Mahlmann Veranstaltungsort: Fachbereich Rechtswissenschaft, Van´t-Hoff-Str. 8, Raum 211 Veranstaltungsbeginn: 22 Uhr Dauer: mit open end nach Interesse (bei gutem Wetter draußen) Beschreibung: Das Nachtcafé wird sich mit dem aktuellen Thema der Einflüsse der Erkenntnisse der modernen Hirnforschung auf das Recht befassen. Wie weit reichen die Ergebnisse dieser Forschung? Haben sie überhaupt Bedeutung für das Recht? Führen sie gar zur Notwendigkeit Grundbegriffe in Frage zu stellen, wie z.B. den der menschlichen Freiheit? Das Nachtcafé wird in lockerer Atmosphäre versuchen, diese harten Nüsse zu knacken.
Juristendeutsch: Recht klar und verständlich?Dozent/in: Prof. Dr. Schwab Veranstaltungsort: Fachbereich Rechtswissenschaft, Van´t-Hoff-Str. 8, Hörsaal II Veranstaltungsbeginn: 18 – 19, 21 - 22 Uhr Dauer: 1 Stunde Beschreibung: In der Welt der Juristen wimmelt es nur so von Hauptsätzen mit seitenfüllenden Nebensätzen, umständlichen Floskeln und verklausulierten Texten in abgehobener Sprache. Das freundliche Dankesschreiben eines Rechtsanwalts würde möglicherweise so aussehen: Bezugnehmend auf das vorgenannte Schreiben möchten wir unseren Dank aussprechen. Die Unterfertigten werden in alsbaldiger Erledigung der darin aufgeworfenen interessanten Fragen umgehend auf diese Bezug nehmen, sobald unsererseits die unverzichtbare Rücksprache mit dem derzeit auf einer Reise befindlichen Mandanten gehalten werden konnte. In einem unjuristischen Deutsch würde der Satz ganz einfach so lauten: Vielen Dank für Ihren Brief. Wir beantworten Ihre Fragen, sobald wir mit Herrn Müller darüber gesprochen haben. Da es notwendig ist, sich in rechtlichen Angelegenheiten exakt und möglichst eindeutig auszudrücken, hat sich bei den Juristen eine sehr ausgeprägte Fachsprache entwickelt. Sie wird umgangssprachlich oft „Juristendeutsch“ genannt. Hat ein Jurist diese Sprache erst einmal verinnerlicht, so findet sie leider nur zu oft auch dann Anwendung, wenn es gerade darum geht sich verständlich auszudrücken. Der Nichtjurist versteht dann insgesamt nur „Bahnhof“ und neigt dazu, den Juristen als überheblichen Besserwisser und Kümmelspalter zu betrachten. In unserer Veranstaltung wollen wir (der Lehrstuhl von Prof. Dr. Schwab und Studierende des Fachbereichs) versuchen, den Nichtjuristen das Juristendeutsch ein wenig näher zu bringen. Dabei wird vielleicht auch dem einen oder anderen Juristen das Absurde seiner eigenen Sprachkultur vor Augen geführt. Seien Sie dabei, wenn – vor Ihren Augen – aus einem juristischen Satz ein verständlicher wird. Erleben Sie dieses kleine Wunder am Fachbereich Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! – oder: Bezugnehmend auf vorgenannte und in diesem Zusammenhang zur Erläuterung gebrachte Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Fakultät des Rechts… na ja, lassen wir das.
„Wie würden Sie entscheiden? Ein Abend als Richter/in.“Dozent/in: Veranstaltung des UNIREP-Teams (Wiss. Mit. Diener, Platter, Dr. Schönrock, Sorge) Veranstaltungsort: Fachbereich Rechtswissenschaft, Van´t-Hoff-Str. 8, Hörsaal II Veranstaltungsbeginn: 19 - 21 Uhr Dauer: 2 Stunden Beschreibung: Überprüfen Sie Ihr juristisches Bauchgefühl anhand von je einem Beispielsfall aus der zivilrechtlichen, der strafrechtlichen und der öffentlich-rechtlichen Rechtsprechungspraxis! In dieser Veranstaltung werden Ihnen drei Sachverhalte so präsentiert, wie Sie Ihnen aus richterlicher Sicht im Prozess von den Parteien dargelegt würden. 20 Personen aus dem Publikum schlüpfen in die Rolle des Richters/der Richterin und entscheiden zwischen verschiedenen möglichen Verfahrensausgängen über das computergesteuertes Abstimmungssystem „Activote“, das im Rahmen der examensvorbereitenden Veranstaltungen des Universitätsrepetitoriums (UNIREP) gelegentlich zum Einsatz kommt. Anschließend werden das Abstimmungsergebnis ausgewertet und die dem jeweiligen Fall zugrunde liegende Entscheidung juristisch erklärt. Dabei soll vor allem den nicht rechtlich vorgebildeten Teilnehmer/innen die juristische Denkweise nahe gebracht werden, die nicht selten den Unterschied zwischen „Recht haben“ und „Recht bekommen“ ausmacht. Entdecken Sie die spannende Rechtspraxis hautnah!
Die Geschichte des Abschlusses von Verträgen: Vorstellung von Parallelen zwischen der römischen Antike und zeitgenössischen Problemlösungen im VertragsrechtDozent/in: Univ.-Prof. Dr. C. Möller Veranstaltungsort: Fachbereich Rechtswissenschaft, Van´t-Hoff-Str. 8, Bibliothek Veranstaltungsbeginn: 18 Uhr Dauer: ca. 1 Stunde Beschreibung: Wir gestalten unser tägliches Leben durch den Abschluss von Verträgen. Das Grundgesetz gewährt uns diese Vertragsfreiheit zur Wahrnehmung unserer Privatautonomie, wodurch wir in die Lage versetzt werden unsere Rechtsbeziehungen –im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung- frei und unabhängig zu gestalten. Egal, ob wir eine Zeitung kaufen, eine Urlaubsreise buchen oder einen Handwerker mit der Durchführung von Arbeiten betrauen. Immer ist es ein Vertrag, der die Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten regelt, und über den wir uns regelmäßig erst Gedanken machen, wenn ein Problem auftritt, etwa weil die versprochene Leistung nicht so erbracht wurde, wie wir uns das vorgestellt hatten oder weil zu spät bzw. vielleicht sogar gar nicht geleistet wurde. Zur Klärung dieser Fragen schauen wir ins Gesetz, betrachten die Rechtsprechung oder arbeiten mit Kommentaren, um uns darüber zu informieren, wie die rechtswissenschaftliche Forschungsliteratur ein solches Problem angehen würde. Doch ganz gleich welchen Weg wir auch gehen, stets greifen wir auf Gedanken, Lösungswege und Argumentationstechniken zurück, hinter denen sich eine mitunter mehr als 2000 jährige Geschichte verbirgt, die im antiken Rom ihren Anfang genommen hat. Diese Geschichte zu erforschen ist die Aufgabe des Rechtshistorikers. Und dieser weiß, dass auch der Römer sein Leben mithilfe von Verträgen gestaltete. Auch in Rom wurden Darlehen aufgenommen, Grundstücke ge- und verkauft und Mietverträge abgeschlossen. Daher verwundert es nicht, dass die dabei auftretenden Probleme sich im Laufe der Zeit nur insoweit verändert haben, als die tatsächlichen Umstände sich geändert haben. Im Grunde genommen sind die Vertragstypen jedoch gleich geblieben, und damit auch die möglichen juristischen Probleme. Für den Rechtshistoriker ist daher lediglich das Gerüst des heutigen Rechts etwas Neues. Der Kern –oder besser: das Fundament- hat trotz seines hohen Alters nichts an aktueller Gültigkeit eingebüßt. Diese faszinierenden Parallelen zwischen antiken und zeitgenössischen Problemlösungsmechanismen im Vertragsrecht zu verdeutlichen haben sich Frau Univ.-Prof. Dr. C. Möller und Wiss. Mit. H. Eitner für die Lange Nacht der Wissenschaften vorgenommen.
Rahmenprogrammvon 17 bis 1 Uhr
--> FU Souvenirjäger werden in unserem FU-Shop T-Shirts, Tassen und vieles mehr finden. --> Unabhängig von der Teilnahme an den Veranstaltungen werden zwei Gewinnspiele angeboten. Es winken attraktive Preise!
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