Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist das für alle Prüfungsangelegenheiten zuständige Gremium des Fachbereichs Rechtswissenschaft und wurde mit Inkrafttreten der „Ordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin für die Zwischenprüfung und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung (Prüfungsordnung – PO) (FU-Mitteilungen 40/2003)“ erstmals im November 2003 einberufen. Der Prüfungsausschuss hat fünf Mitglieder, davon eine/n Vorsitzende/n, und wird für zwei Jahre gewählt.
Mitglieder seit April 2021:
Gruppe der Professor/inn/en:
Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst (Vorsitzender)
Univ.-Prof. Dr. Markus Heintzen (Stellv. Vorsitzender)
Univ.-Professorin Dr. Cosima Möller
Univ.-Prof. Dr. Carsten Momsen
Vertreter:
Univ.-Prof. Dr. Andreas Engert
Univ.-Prof. Dr. Helmut Grothe
Univ.-Prof. Dr. Thorsten Siegel
Univ.-Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn
Gruppe der Akademischen Mitarbeiter/innen:
Vertreter:
Gruppe der Studierenden:
Vertreterin:
Robin Backhaus
Gruppe der sonstigen Mitarbeiter/innen
Dr. Andreas Fijal (Prodekan für Lehre und Leiter des Studien- und Prüfungsbüros)
Vertreterin:
Rechtsgrundlage:
Die Aufgaben des Prüfungsausschusses ergeben sich aus § 6 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (FU-Mitteilungen 32/2013 = http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2013/ab322013.pdf?1377608774).
Allgemeines
- Der Prüfungsausschuss tagt mindestens einmal im Semester.
- Anträge an den Prüfungsausschuss sowie Gegenvorstellungen zu Prüfungsleistungen sind im Prüfungsbüro (Raum 1122, Boltzmannstr. 3, EG) während der Sprechzeiten abzugeben.
- Anregungen für zu besprechende Tagesordnungspunkte können jederzeit über die studentischen Vertreter/innen (siehe oben) an den Prüfungsausschuss übermittelt werden.