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Vertrauensperson für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Was 'gute rechtswissenschaftliche Praxis' ist, versucht der Fachbereich vom ersten Tag des Studiums an zu vermitteln und vorzuleben. Es geht einmal um mehr Äußerliches, nämlich die handwerksgerechte Erschließung und Verarbeitung von Quellen und die angemessene Formulierung rechtlich relevanter Texte (Aufbau, Stil, Zitierweise). Es geht zum anderen um Ehrlichkeit: Der Respekt vor dem geistigen Eigentum anderer und die Fairness gegenüber den Konkurrenten gebieten es, fremde Gedanken nicht als eigene auszugeben. Das Erste lernt man, das Zweite weiß man, es versteht sich von selbst, und der Fachbereich ist stolz zu sehen, daß die sich daraus ergebenden Maßstäbe und Anforderungen von allen Beteiligten, im Studium und nach dem Studium, in aller Regel beachtet werden.

Für die seltenen Situationen, in denen sich daran Zweifel ergeben können, sieht die Freie Universität als Anprechstationen, Berater, Moderatoren und ggf. Entscheider 'Vertrauenspersonen' vor. Sie werden auf der Grundlage der GWP-Satzung 2020 und unter Berücksichtigung weiterer wissenschaftlicher Empfehlungen tätig.

Der Fachbereich Rechtswissenschaft hat zu seiner Vertrauensperson Herrn Univ.-Prof. Dr. Felix Hartmann berufen.