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SS2019 Seminar: Forschendes Lernen im öffentlichen und privaten Familienrecht

News vom 22.02.2019

Forschendes Lernen im öffentlichen und privaten Familienrecht


Sommersemester 2019


Im Sommersemester 2019 bieten wir ein öffentlich- und privatrechtliches Seminar zum Familienrecht an. Während das im BGB normierte Familienrecht Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Ehe, Verwandtschaft und Betreuung betrifft, also die personen- und vermögensrechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie, geht es im öffentlichen Familienrecht um rechtliche Rahmenbedingungen, unter denen Ehen und Familien gegründet werden und Ehe- und Familienleben stattfindet (z.B. die Rahmenbedingungen für die innerfamiliäre Aufgabenverteilung, Kindererziehung und -betreuung usw.). Als Querschnittsrechtsgebiet, das erst neuerdings an Konturen gewinnt und sich dynamisch entwickelt, erfasst es Normen aus mehreren klassischen Rechtsgebieten, wobei Überschneidungen vor allem das Steuer- und das Sozialrecht betreffen. In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist zunächst festzustellen, dass das Verständnis zentraler Begriffe (Was ist eine Ehe? Was ist Familie?) einem dauernden Wandel unterworfen ist. Zudem zeichnet sich das öffentliche Familienrecht durch eine hohe Grundrechtssensibilität aus. Dass der Staat Einfluss nimmt, ist einerseits geboten, etwa zum Zweck der Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen durch Art. 3 I 2 GG. Andererseits ist die Einflussnahme auf höchstpersönliche Lebensbereiche wie die Gestaltung von Partnerschaften und die Kindererziehung vor dem Hintergrund insbesondere des Art. 6 GG nicht unproblematisch.


Im Seminar soll anhand konkreter gesetzgeberischer Maßnahmen herausgearbeitet werden, wie staatliche Steuerung in diesem Bereich tatsächlich aussieht, welche verfassungsrechtlichen Problemlagen bestehen und wie ihnen das einfache Recht Rechnung trägt. Eingeladen sind Studierende, die sich für die Thematik begeistern können und anhand dieser das wissenschaftliche Arbeiten einüben (und sich damit auch auf die Studienabschlussarbeit vorbereiten) möchten. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird jeweils die Übernahme einer schriftlichen Arbeit und eines mündlichen Referats sowie die aktive Teilnahme an den Seminarterminen erwartet. Die Veranstaltung folgt dem Konzept des „Forschenden Lernens“, so dass die zu bearbeitenden Themen gemeinsam entwickelt werden können.


Das Seminar wird als Blockveranstaltung voraussichtlich am 12. April 2019 (14 bis 17 Uhr; Einführung in das wissenschaft-liche Arbeiten) sowie am 21./22. Juni 2019 (mündliche Seminarreferate) stattfinden. Interessent/innen, die nicht an der Seminarvorbesprechung teilgenommen haben, können sich zur Anmeldung per E-Mail an uns wenden (johanna.wolff@fu-berlin.de oder olaf.muthorst@fu-berlin.de, je nachdem ob Sie eher eine öffentlich-rechtliche oder eine privatrechtliche Fragestellung bearbeiten möchten). Ausgehend von Ihren persönlichen fachlichen Interessen würden wir dann gemeinsam ein Thema festlegen.


Johanna Wolff & Olaf Muthorst

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