Promotion
Qualifizierte Bewerbungen für eine Promotion sind jederzeit willkommen. Betreut werden Themen aus den Forschungsgebieten des Arbeitsbereichs: Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Handelsrecht und Rechtsvergleichung.
Die formale Mindestqualifikation entspricht der Regelvoraussetzung der Promotionsordnung, nämlich einer mindestens mit der Note "vollbefriedigend" bestandenen Ersten Juristischen Prüfung oder einem gleichgestellten Abschluss.
Bewerbungen werden per E-Mail mit folgenden Unterlagen erbeten: Lebenslauf, Zeugniskopien (insb. Abitur, Staatsprüfungen, zivilrechtliche Leistungsnachweise). Im Anschreiben sollten erste Überlegungen zur Themenwahl dargelegt werden.
Wenn eine Betreuung grundsätzlich in Betracht kommt, werden in einem ersten Schritt geeignete Fragestellungen im persönlichen Gespräch erörtert. Die endgültige Annahme als Doktorand/in setzt grundsätzlich die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar bei Prof. Dr. Hartmann voraus. Alternativ kann nach Rücksprache ein seminararbeitsäquivalentes Exposé zu dem in Aussicht genommenen Promotionsthema angefertigt werden. Aus drei Gründen ist es in jedem Fall empfehlenswert, ein solches Exposé zu verfassen: Erstens kann auf diese Weise in einem frühen Stadium nochmals die Neigung und die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit überprüft werden. Zweitens lässt sich auf dieser Grundlage der potentielle Ertrag der Fragestellung besser abschätzen. Drittens kann ein Exposé für die Bewerbung um ein Dissertationsstipendium nützlich sein.