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Lebenslauf

Geboren 1960 in Wülfrath/Nordrhein-Westfalen. Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an den Universitäten Bayreuth und Osnabrück (als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes). 1982-1983 studentischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Osnabrück (Prof. Dr. Karl-Ulrich Meyn); anschließend bis 1988 wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Osnabrücker Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfer – und Steuerberatersozietät Wenk, Schindhelm und Partner. Erstes Staatesexamen im Mai 1986 vor dem niedersächsischen Prüfungsamt. 1987 Fachanwaltslehrgang „Steuern und Betrieb“, veranstaltet vom deutschen Anwaltsinstitut e.V. Fachinstitut für Steuerrecht, Detmold.

 

1988 Promotion (als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes) an der Universität Osnabrück mit der Arbeit „Die ausländische Kapitalgesellschaft und Co.“, betreut von Prof. Dr. Christian v. Bar. Nachfolgend Referendariat am Oberlandesgericht Oldenburg und Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung im Mai 1991. Anschließend bis 1997 Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Osnabrück; hiervon drei Jahre zur Wahrnehmung eines Habilitationsstipendiums  der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beurlaubt. 1997 Fertigstellung der Habilitationsschrift mit dem Titel „Fremdwährungsverbindlichkeiten“, betreut durch Prof. Dr. Christian v. Bar, 1998 Abschluss des Habilitationsverfahrens an der Universität Osnabrück.

Oktober 1997 bis März 1998 Vertretung einer Professur für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht sowie Internationales Privatrecht an der Universität München. Von April bis August 1998 Vertretungsprofessur für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Freien Universität Berlin. Seit September 1998 Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung an der Freien Universität Berlin. Ab 2005 Direktor des dortigen Instituts für Internationales Privatrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung. Von April 2009 bis Ende März 2010 Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der FU Berlin. Von August 2011 bis Dezember 2011 Gastprofessur am CTLS in London.