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Projekte

Die Berliner Justizverwaltung nach 1945 - sachliche und personelle Kontinuitäten zur NS-Justiz

Die NS-Vergangenheit von Ministerien und Behörden beschäftigt die historische Forschung derzeit in besonderem Maße. Beginnend mit dem Auswärtigen Amt haben in den letzten Jahren zahlreiche Bundesministerien und Bundesbehörden, zuletzt das Bundeskanzleramt, Historikerkommissionen eingesetzt, um die personellen und inhaltlichen Kontinuitäten der jeweiligen Institution zu erforschen. Auch in den Ländern beginnen erste Projekte (z.B. Hessen, Hamburg). Ergänzt werden diese institutionenbezogenen Projekte durch Einzeluntersuchungen im Rahmen der universitären Forschung. Im Mittelpunkt steht jeweils die Frage, wie ein demokratischer Rechtsstaat mit einem Personal aufgebaut werden konnte, das zum Teil erheblich in das NS-Regime verstrickt war.

Die Berliner Justizverwaltung eignet sich in besonderer Weise für eine (rechts‑)historische Untersuchung. Neben dem Verhältnis zur NS-Vergan­genheit stellt sich in Berlin zusätzlich die Frage, wie sich der in Berlin unmittelbarer als andernorts spürbare Kalte Krieg auf die Berliner Justizverwaltung ausgewirkt hat. Die bundesdeutsche und die Westberliner Justiz waren bevorzugte Ziele der von der DDR betriebenen „Braunbuch“-Kampagnen, welche die Bundesrepublik und den Westteil Berlins politisch und moralisch diskreditieren sollten. Die Vergangenheit des Personals ist deshalb gerade in Berlin von erheblichem vergangenheitspolitischen und historischen Interesse.

Das Projekt wird als Verbundforschungsprojekt zwischen Herrn Prof. Dr. Ignacio Czeguhn (FU Berlin) und Prof. Dr. Jan Thiessen (HU Berlin) durchgeführt. Gefördert wird es durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung des Landes Berlin.

Am 6. Juli 2022 wurde die Website (www.im-nordsternhaus.de) des Forschungsprojektes über die Analyse der Kontinuitäten bzw. Diskontinuitäten von Juristenkarrieren in der Berliner Justizverwaltung im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.

Weitere Information zu dem Forschungsprojekt, zu dem im September 2021 im Haus der Wannseekonferenz stattgefundenen Symposium sowie Presseberichte finden Sie unter www.im-nordsternhaus.de.

Europäische Höchstgerichtsbarkeit

Im Rahmen des Projekts Europäische Höchstgerichtsbarkeit steht die Entwicklung der Höchstgerichte in einzelnen europäischen Staaten im Mittelpunkt. Dabei erstreckt sich das Projekt zeitlich vom Hochmittelalter bis heute. Mittelpunkt ist dabei eine vergleichende Betrachtung der Entwicklung höchstrichterlicher Organe.

Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie auf der Homepage der Gesellschaft der Reichskammergerichtsforschung e.V.

Netlaw

Das fächerübergreifende Pilotprojekt Netlaw zielt auf die Ergänzung der Einführungsvorlesungen Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht mit jeweiligen E-Learning-Angeboten in Form eines dialogorientierten Szenarios.

Ergänzend zur Präsenzvorlesung werden Lerneinheiten für Blackboard erstellt, bestehend aus Lernhilfen (insbesondere Übersichten) sowie interaktiven Übungen (Lückentexte, Multiple-Choice-Fragen). Zusätzlich erläutern Mitarbeiter den Studierenden im Rahmen des gruppenbasierten Coachings Fälle und Musterlösungen, damit die Studierenden Anschauungsmaterialien zur schriftlichen Subsumtion erhalten. Netlaw ermöglicht Studierenden, das für Klausuren relevante Lösen von Fällen mit einer gewissen zeitlichen und örtlichen Flexibilität zielorientiert einzuüben.

Abgeschlossene Projekte

eurojushist: Forschungsverbund Europäische Justizgeschichte im 19. Jahrhundert.

Der Forschungsverbund untersucht die geschichtliche Entwicklung der 3. Gewalt im 19. Jahrhundert.

Die Entwicklung des Prozessrechts und der gerichtlichen Institutionen in den ehemaligen Rheinbundstaaten geraten dabei genauso in den Blick wie der rechts- und justiztheoretische Diskurs des 19. Jahrhunderts. Untersuchungsgegenstand sind sowohl Biografien des Personals an den Gerichten, als auch die historische Entwicklung der Gerichtsbarkeit und des Prozessrechts, sowie dessen Grundsätze bis zum Erlass des Gerichtsverfassungsgesetzes. Das Projekt ist international angelegt als Verbund von Lehrstühlen aus Deutschland, Spanien, Belgien, Estland und der Schweiz.

Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie hier.

Exzellenzcluster Topoi

Die ersten Jahrhunderte auf der iberischen Halbinsel sind gekennzeichnet von einer kulturellen Vielfalt, die auch die rechtlichen Regelungen anbetrifft. Beginnend mit der Römischen Herrschaft (218 v. Chr. Bis 476 nach Chr.), gefolgt vom Westgotenreich (Toledo 554-711) und der islamischen Invasion finden sich zu allen Zeiten Regelungen über die Verteilung und den Schutz des Wassers, als einem der wichtigen, wenn nicht dem wichtigsten Lebensgut. Insbesondere die Erforschung des islamischen Rechts in Bezug auf die Materie „Wasser“ ist bislang nicht erfolgt. Zunächst soll die Entstehung eines „Wasserrechts“ erforscht werden um anschließend die Fortentwicklung desselben, beeinflusst durch unterschiedliche Rechtskulturen, zu betrachten. Einzelfragen umfassen das Römische Wasserrecht und die römische Kolonisation sowie die Einführung römisch-rechtlicher Strukturen in Bezug auf Wasserwege, das Fortleben des römisch-rechtlichen Modells im Westgotenreich, das Modell der Wassernutzung im Reich Al-Andalus sowie die Schiedsgerichte in Wasserfragen (bis heute in Geltung).

http://www.topoi.org